Ausgabe 16/2017, August

Abhandlungen

  • Margrit Seckelmann, Speyer, Mit Verständnis fĂĽr den „Verwaltungsmann”: Fritz Morstein Marx – Die späten Jahre (1961–1969)

    Transnationale Netzwerke gewinnen zunehmend an Aufmerksamkeit. Eine besondere Rolle spielen darin diejenigen Wissenschaftler und Verwaltungspraktiker, die nach der nationalsozialistischen „Machtergreifung“ emigrieren mussten oder aber aus eigenem Entschluss emigriert sind, weil sie im nationalsozialistischen Deutschland nicht mehr leben wollten. Teilweise fanden diese nach 1945 den Weg in die Bundesrepublik Deutschland und brachten in ihrem intellektuellen Reisegepäck Vorstellungen und Methoden mit, die durch ihre Kombination von Verwaltungsvorstellungen aus der Weimarer Zeit mit den in den USA erlernten und weiterentwickelten Methoden eine „transatlantische Bereicherung“ für Regierung und Verwaltung der jungen Bundesrepublik darstellten.

  • Benjamin Fadavian, Aachen, Kommunale Strukturen in den Niederlanden

    Das niederländische Kommunalverfassungsrecht, das im deutschsprachigen Raum kaum beleuchtet wird, weist einige bemerkenswerte Besonderheiten auf. Es ordnet etwa an, dass der Bürgermeister niederländischer Städte und Gemeinden nicht von der wahlberechtigten Bevölkerung oder vom Rat der jeweiligen Körperschaften gewählt, sondern durch königliches Dekret ernannt wird. Zudem sieht es mit einem magistratsähnlichen „Kollegium aus Bürgermeister und Beigeordneten“ ein drittes Organ neben Rat und Bürgermeister für die Gemeindeverfassung vor. Der folgende Artikel untersucht mit einem Schwerpunkt auf der gemeindlichen Ebene die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen der niederländischen Kommunalverfassung und reflektiert sie auf Basis einschlägiger, rechtsvergleichender Einwürfe. Eine charakterisierende Einordnung der niederländischen Gemeindeorganisation auf Basis der verschiedenen Ratsverfassungsmodelle und Ansätze einer historischen Herleitung schließen sich hieran an.

Bericht

  • Petra Lea Láncos/Eljalill Tauschinsky, Speyer, „Die Wahl des Unionsgesetzgebers zwischen delegierten Rechtsakten und DurchfĂĽhrungsrechtsakten“ – Bericht ĂĽber einen Speyerer Workshop

    Am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung fand im Rahmen eines von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Forschungsprojektes am 20. März 2017 der Workshop Legislative Choice between Delegated and Implementing Acts statt. Unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Wolfgang Weiß und Dr. Eljalill Tauschinsky setzten sich die rund 30 Teilnehmer einen Tag lang intensiv mit den rechtlichen und den auf Governance bezogenen Fragen der delegierten und durchführenden Rechtsakte des unionalen Tertiärrechts auseinander. In den zehn Vorträgen wurde insbesondere den Fragen nachgegangen, ob und nach welchen Kriterien der Anwendungsbereich der delegierten Rechtsakte und Durchführungsakte zu unterscheiden ist, wie sich die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in diesem Bereich entwickelt und welche Praxis sich in ausgewählten Unionsrechtsgebieten seit Lissabon hierzu eingestellt hat.

Buchbesprechungen

  • Katharina Krisor-Wietfeld, Rahmenbedingungen der GrundrechtsausĂĽbung – Insbesondere zu öffentlichen Foren als Rahmenbedingung der Versammlungsfreiheit (Klaus Schönenbroicher)
  • Katrin Böttger/Mathias Jopp (Hrsg.), Handbuch zur deutschen Europapolitik (Marcus Hornung)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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