Ausgabe 16/2013, August

Abhandlungen

  • Annette Guckelberger, SaarbrĂĽcken, Argumente fĂĽr und gegen einen parlamentarischen Ombudsmann aus heutiger Sicht

    Mit Ausnahme weniger Bundesländer konnte sich die Rechtsfigur einer bzw. eines vom Parlament gewählten Bürgerbeauftragten in Deutschland bislang nicht durchsetzen. Da sich momentan in Baden-Württemberg eine erneute Diskussion über eine mögliche Einführung einer derartigen Einrichtung abzeichnet, sind die Argumente für und gegen diese unter Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten auf den Prüfstand zu stellen.

  • Stefan Greiner, Bonn, EMRK, Beamtenstreik und Daseinsvorsorge – oder: Was der öffentliche Dienst vom kirchlichen Arbeitsrecht lernen kann

    Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zählen in Deutschland bislang das Arbeitskampfverbot und die einseitige Festlegung der Beschäftigungsbedingungen durch Gesetz. Die Rechtsprechung des EGMR weckt allerdings Zweifel, ob dieses Modell angesichts seiner extensiven Auslegung von Art. 11 Abs. 1 EMRK unverändert Bestand haben kann. Dass ein Arbeitskampfverbot mit den Grundgedanken der EMRK im Einklang stehen kann, wenn den Berufsverbänden auf anderem Weg hinreichende Einflussnahme auf die Aushandlung der Arbeitsbedingungen ermöglicht wird, zeigt das kirchliche Kollektivarbeitsrecht, dessen Konventionskonformität unlängst im Grundsatz durch das Bundesarbeitsgericht bestätigt wurde. Es könnte damit zum Vorbild für eine Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstrechts werden.

  • Ulrich Keilmann/Thomas Duve/Marc Gnädinger, Wiesbaden, Kommunale Entschuldungsfonds – Administrative Programmumsetzung und Wirkungen auf die kommunalen Haushalte am Beispiel des Landes Hessen

    Mehrere Länder haben sich in der jüngeren Vergangenheit dazu entschieden, Entschuldungsfonds für besonders konsolidierungsbedürftige Kommunen einzurichten. Dazu zählt auch das Land Hessen. Als gemeinsamer Nenner dieser Programme sind die Finanzhilfen zur Sanierung gegen „Auflagen“ zu sehen. Im Detail unterscheiden sich die einzelnen Vorhaben, z.B. in den Anforderungen, den Entschuldungsvolumen sowie im Umsetzungsprozess. Der folgende Beitrag referiert die wesentlichen Elemente des hessischen Modells und vertieft insbesondere die administrativen Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Umsetzungsprozess.

  • Hanns-Christian Fricke, Hannover, Zur rechtlichen Beurteilung der durch Festveranstaltungen verursachten Geräuschimmissionen – Ein RechtsprechungsĂĽberblick mit Anmerkungen

    Festlärmkonflikte beschäftigen Behörden und Gerichte regelmäßig. Gleichwohl zeigt die Erfahrung, dass in der behördlichen Genehmigungspraxis vielfach erhebliche Unsicherheiten bei der Auflösung von Festlärmkonflikten bestehen. Dies dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass die gerichtlichen Entscheidungen in diesem Bereich einen starken Einzelfallbezug aufweisen und sich allgemeingültige Maßstäbe der Rechtsprechung deshalb nur schwer entnehmen lassen. Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen dieses Aufsatzes die wesentliche Rechtsprechung, die in Bezug auf Festlärm ergangen ist, dargestellt. Zudem werden – soweit dies möglich ist – allgemeingültige Hinweise für die Praxis gegeben.

Buchbesprechung

  • Markus Grube/Manuel Immel/Rochus Wallau, Verbraucherinformationsrecht; 1. Auflage (Matthias Wiemers)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


Vollständiges Inhaltsverzeichnis

Diese Ausgabe bei beck-online.de lesen

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.