Ausgabe 9/2011, Mai

Abhandlungen

  • Rainer Pitschas, Speyer, Mediation als kollaborative Governance - Institutionalisierte Konfliktmittlung durch Verwaltungsverfahren

    „Mediation“ gewinnt als Konzept und Instrument der Streitschlichtung zwischen Verwaltung und Bürger einerseits, zur Konfliktmittlung innerhalb der Verwaltung andererseits im Zeichen postrepräsentativer Demokratie wachsende Bedeutung. Vor diesem Hintergrund plädiert der Beitrag dafür, Verwaltungsmediation als Handlungsform in einen gesetzlichen Rahmen einzufügen und hierfür das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht zu wählen.

  • Ulrich Battis, Berlin, Mediation in der Bauleitplanung

    Die Auseinandersetzung um Stuttgart 21 hat die Rufe nach Schlichtungs-und Mediationsverfahren bei staatlichen und kommunalen Planungen verstärkt. Dabei wird oft übersehen, dass das Baugesetzbuch das repräsentativ demokratisch verfasste Verfahren der Bauleitplanung durch Formen partizipativer und assoziativer Demokratie (Art. 11 Abs. 2, 3 EUV) ergänzt, die beide durch Mediation optimiert werden können. Der Beitrag legt Intentionen, Inhalt und Form der Mediation gem. § 4 b BauGB dar.

  • Hans Herbert von Arnim, Speyer, Abgeordnetenmitarbeiter: Reservearmee der Parteien?

    Wie bei den Abgeordnetendiäten auch, entscheiden die Abgeordneten in eigener Sache über die Höhe der Aufwandsentschädigung für die Erledigung ihrer Aufgaben und damit auch über ihren Bedarf an Abgeordnetenmitarbeitern: Zurzeit wird ein monatliches Budget von rund 20.000 Euro pro Abgeordneten erstattet; im Durchschnitt beschäftigt jeder Bundestagsabgeordnete mehr als sieben Mitarbeiter. Dabei bleibt die Mittelverwendung ohne wirksame Kontrolle, sodass die Abgeordnetenmitarbeiter oft für Parallelarbeit eingesetzt werden – für Parteitätigkeit und Wahlkampfzwecke, obwohl es in § 12 AbgG und in den einschlägigen Ausführungsbestimmungen heißt, dass verschleierte Parteienfinanzierung der verfassungsrechtlich vorgegebenen absoluten Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung und der Zweckbindung der gesamten Aufwandsentschädigung des Abgeordneten nur für seine Aufgaben widerspricht.

  • Philipp Austermann, Berlin, Verfassungsrechtliche Abgeordnetenpflichten nach dem Grundgesetz

    Abgeordnete des Deutschen Bundestages haben nach der Verfassung nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Dieser Befund ist nicht überraschend. Gleichwohl besteht über den Umfang der Pflichten keine Einigkeit. Neben einer Mitwirkungspflicht werden weitere mögliche Anforderungen an die Parlamentarier diskutiert, insbesondere im Bereich der Gemeinwohlbindung. Der folgende Beitrag stellt die verschiedentlich diskutierten Ansätze vor und bezieht dazu Stellung.

  • Christoph Moench/Marc Ruttloff, Berlin, Keine ZustimmungsbedĂĽrftigkeit einer gesetzlichen Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke - Eine Erwiderung auf Kendzia, Die ZustimmungsbedĂĽrftigkeit von Laufzeitverlängerungen fĂĽr Atomkraftwerke, DĂ–V 2010, 713

    Wie die Verfasser bereits an anderer Stelle (DVBl 2010, 865) ausführlich dargelegt haben, bedarf ein Gesetz zur Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke keiner ausdrücklichen Zustimmung durch den Bundesrat. Der Beitrag bezieht zu der von Kendzia in DÖV 2010, 713, geäußerten Gegenauffassung Stellung.

  • Jens-Erik Kendzia, Berlin, Die ZustimmungsbedĂĽrftigkeit der 11. Atomgesetznovelle – Eine Entgegnung auf Moench/Rutloff, Keine ZustimmungsbedĂĽrftigkeit einer gesetzlichen Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke, DĂ–V 2011, 354 ff. (in diesem Heft)

    Mit der 11. Novelle zum Atomgesetz (BGBl 2010 I S. 1814) wurde die umstrittene Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke als Einspruchsgesetz ohne Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Mehrere Bundesländer wollen dagegen im Wege der abstrakten Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht vorgehen. Im Folgenden soll – anknüpfend an eine frühere Erörterung eine knappe Zusammenfassung des Streitstandes versucht und auf den Beitrag von Moench/Ruttloff in diesem Heft erwidert werden.

Buchbesprechungen

  • Kai von Lewinski, Ă–ffentlichrechtliche Insolvenz und Staatsbankrott – Rechtliche Bewältigung finanzieller Krisen der öffentlichen Hand (Christoph Gröpl)
  • Dieter Grimm, Souveränität – Herkunft und Zukunft eines SchlĂĽsselbegriffs (Hans-Christof Kraus)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


Vollständiges Inhaltsverzeichnis

Diese Ausgabe bei beck-online.de lesen

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.