Ausgabe 7/2017, April

Abhandlungen

  • Judith Froese/Simon Kempny/Björn Schiffbauer, Köln, Verfassungsgerichtliches Verwerfungsmonopol und effektiver Rechtsschutz – Zugleich eine Anmerkung zum Beschluss 2 L 2866/16 des VG DĂĽsseldorf vom 5.9.2016

    Das VG Düsseldorf hat unlängst mit einer einstweiligen Anordnung für Aufmerksamkeit gesorgt, worin es „durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken“ gegen eine landesgesetzliche Norm zur Frauenförderung bei Beamtenbeförderungen artikulierte und dem Land Nordrhein-Westfalen insbesondere die Gesetzgebungskompetenz für den jüngst erlassenen und entscheidungserheblichen § 19 Abs. 6 Satz 3 LBG NRW absprach. Aber auch jenseits der Problemkreise der Art. 70 ff. GG und Art. 33 Abs. 2, Art. 3 Abs. 2, 3 GG gibt der - inzwischen durch das OVG Münster (Beschl. v. 12.2.2017, 6 B 1102/16) im Ergebnis bestätigte - Beschluss des VG Düsseldorf Anlass zu einer kritischen Betrachtung. Er wirft nämlich die (im siebten Geltungsjahrzent des Grundgesetzes immer noch ungeklärte) Frage auf, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine Richtervorlage gemäß Art. 100 Abs. 1 GG auch im einstweiligen Rechtsschutz angezeigt ist.

  • Ulrike Quapp, Leipzig, Zur Zukunft der Studiengangsakkreditierung im Licht der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

    Knapp sechs Jahre benötigte das Bundesverfassungsgericht, um über die Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur Studiengangsakkreditierung im nordrhein-westfälischen Hochschulrecht zu entscheiden. Das Ergebnis wurde mit Spannung erwartet, geht es doch um nichts Geringeres als die Zukunft des Grundrechts der akademischen Gemeinschaft, die Freiheit von Forschung und Lehre. Nach dem ersten Jubel der Hochschulen – setzte sich das Gericht doch umfassend mit der Qualitätssicherung im Hochschulbereich und deren Eingriff in die Lehrfreiheit auseinander – folgte, bei genauerer Analyse des Beschlusses, jedoch Ernüchterung. Karlsruhe findet zwar deutliche Worte hinsichtlich der Verletzung der Wissenschaftsfreiheit, vermag es letztlich jedoch nicht, die weitere Aushöhlung des akademischen Grundrechts zu verhindern.

  • Foroud Shirvani, Bonn, Atomausstieg und mäandernde Gesetzgebung – Zum Atomausstiegsurteil des Bundesverfassungsgerichts

    Die Atomausstiegsgesetzgebung des Bundes ist ein prominentes Beispiel für politische Richtungswechsel des Gesetzgebers. Während dieser situationsbedingt handeln und den ihm von der Verfassung eingeräumten Gestaltungsspielraum in Anspruch nehmen will, pochen Bürger und Unternehmen als Rechtsunterworfene auf die Verlässlichkeit und Voraussehbarkeit gesetzgeberischer Maßnahmen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Atomausstieg beleuchtet dieses Spannungsverhältnis und verdeutlicht die verfassungsrechtlichen Implikationen einer mäandernden Gesetzgebung. Die Entscheidung enthält weiterführende und klärende Aussagen zur grundgesetzlichen Eigentumsdogmatik, provoziert aber in manchen Punkten Widerspruch.

  • Ulrich Karpen, Hamburg, Kommunale Kulturvielfalt in Bedrängnis

    Es ist bekannt, dass die finanzielle Lage der Kommunen schlecht ist. Sie müssen immer wieder neue Aufgaben – wie jetzt die Flüchtlingsbetreuung – bewältigen, ohne von Ländern und Bund eine adäquate Kostenerstattung zu erhalten. Dabei gerät eine traditionelle Aufgabe der Gemeinden und Städte unter die Räder: die Pflege der Kultur, gerade die der „schönen“ Kultur. Der Beitrag untersucht, wie durch Koordination, Kooperation und gezielte finanzielle Unterstützung dieser Mangel gelindert werden kann. So gibt es in einigen Ländern „Kulturräume“, die als Zweckverbände auf regionaler Ebene die Kräfte von Kommunen bündeln und zusammen mit dem Land Kultur als gemeinsame Aufgabe wahrnehmen. Der Beitrag untersucht diese neue Organisationsform im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und der zu ihr gehörenden „Kulturhoheit“ und empfiehlt, die zunächst in Sachsen erprobte – und inzwischen bewährte! – Institution für die Kulturförderung in allen Ländern einzusetzen.

Berichte

  • Benedikt Beckermann/Bastian Winter-Peter, Hannover, Zum Zustand der repräsentativen Demokratie – Festkolloquium aus Anlass des 80. Geburtstags von Prof. Dr. Hans Peter Bull

Buchbesprechungen

  • Klaus Stern/Florian Becker, Grundrechte-Kommentar – Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europäischen BezĂĽgen; 2. Auflage (Josef Franz Lindner)
  • Friedrich Schoch/Jens-Peter Schneider/Wolfgang Bier, Verwaltungsgerichtsordnung; Loseblatt-Kommentar, 29. Erg. Lfg. März 2015; 30. Erg. Lfg. Februar 2016; 31. Erg. Lfg. Juni 2016 (Herbert Bethge)
  • Ulrike Ackermann/Hans Jörg Schmidt, Genuss – Askese – Moral: Ăśber die Paternalisierung des guten Lebens (Michael Kilian)
  • Lena Ketterer, Zustimmungserfordernis beim Europäischen Stabilitätsmechanismus (Michael Fuchs)

Rechtsprechung

  • VG DĂĽsseldorf, Beschluss vom 5.9.2016 – 2 L 2866/16 – Neuregelung zur Frauenförderung in NRW (vgl. Beitrag Froese/Kempny/Schiffbauer)
  • BVerfG, Beschluss vom 17.2.2016 – 1 BvL 8/10 – Akkreditierung von Studiengängen (vgl. Beitrag Quapp)

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