Ausgabe 6/2017, März

Abhandlungen

  • Joachim Lippott, Berlin, Trotz Richtlinie weiterhin intergouvernemental – Neues zum konsularischen Schutz der UnionsbĂĽrger in Drittstaaten

    Das Europarecht enthält bereits seit dem Vertrag von Maastricht das Recht der Unionsbürger, in Drittstaaten, in denen ihr Heimatstaat nicht vertreten ist, von den dort vorhandenen Vertretungen anderer Mitgliedstaaten wie deren eigene Staatsangehörige konsularisch geschützt zu werden (vgl. jetzt Art. 23 AEUV). Dieses Recht befindet sich gewissermaßen an der „Schnittstelle“ von Europarecht, Völkerrecht und dem innerstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten. Die Umsetzung dieses europarechtlichen Schutzanspruchs erfolgte bisher vor allem durch Vereinbarungen, die zwischen den Vertretungen der Mitgliedstaaten vor Ort abgeschlossen wurden. Obwohl inzwischen eine Richtlinie ergangen ist, wird auch in Zukunft die Umsetzung des konsularischen Schutzes stark intergouvernemental geprägt sein.

  • Judith Froese, Köln, Innere Tatsachen als Herausforderung fĂĽr die Rechtsordnung – Staatliche Definitionshoheit und individuelle Selbstverständnisse

    Im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingskrise stehen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor der Herausforderung, berechtigten Antragstellern Flüchtlingsschutz zu gewähren und gleichzeitig einen Missbrauch des Asylrechts zu verhindern. Wie können die staatlichen Institutionen also im Einzelfall die Richtigkeit der vom Asylbewerber gemachten Angaben überprüfen? Der Europäische Gerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, ob und auf welche Art und Weise die behauptete Homosexualität von Asylbewerbern im Flüchtlingsanerkennungsverfahren staatlicherseits überprüft werden darf. Vor diesem Hintergrund sucht der Beitrag nach einer Auflösung des Spannungsfelds zwischen staatlicher Definitionshoheit und individuellen Selbstverständnissen der Betroffenen.

  • Fabian Thiel, Frankfurt am Main, Zu den Investitionsschutzstandards „indirekte Enteignung“ und „gerechte und billige Behandlung“ und ihren Auswirkungen auf das nationale Städtebaurecht

    Bis zum Jahr 2018 sind global betrachtet ca. 350 bilaterale Investitionsschutzabkommen (BITs) im Hinblick auf die Investitionsschutzstandards der indirekten Enteignung sowie der gerechten und billigen Behandlung nachzuverhandeln. Auch in aktuell ausgearbeiteten Investitionsabkommen wie CETA und TTIP spielen diese unbestimmten Rechtsbegriffe und offenen Regelungskonzepte eine prominente Rolle. Es stellt sich die Frage, wie diese Schutzstandards bestehende oder zukünftige nationale Regelungen im Städtebau- und Planungsrecht beeinflussen. Der nachfolgende Beitrag möchte auf die mangelnde Kohärenz dieser Standards hinweisen, die durch interpretative Erklärungen der Vertragsstaaten nur begrenzt eingeschränkt und handhabbar gemacht werden können.

Bericht

  • Daniel Toda Castán, Speyer, Symposium zu Ehren von Christian Tomuschat anlässlich seines 80. Geburtstages

Buchbesprechungen

  • Jan Philipp Schaefer, Die Umgestaltung des Verwaltungsrechts – Kontroversen reformorientierter Verwaltungsrechtswissenschaft (Thomas GroĂź)
  • Albrecht Quecke/Hansdieter Schmid/Ulrich Menke/Heinrich Rehak/Andreas Wahl/Harald Vinke/Peter Blazek/Bert Schaffarzik/Friederike Trommer, Gemeindeordnung fĂĽr den Freistaat Sachsen – Ergänzbarer Kommentar mit weiterfĂĽhrenden Vorschriften (Stand: Oktober 2016) (Gunnar Schwarting)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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