Ausgabe 5/2017, März

Thematischer Schwerpunkt: Recht der öffentlichen Sachen und maritime Infrastruktur

Abhandlungen

  • Meinhard Schröder/Daniel Wolff, Passau/MĂĽnchen, Erinnern und Gedenken im öffentlichen Raum

    Der öffentliche Raum stellt traditionell ein Forum für staatliche, insbesondere auch kommunal organisierte Gedenkkultur in Form der Benennung von Straßen, Plätzen oder öffentlichen Einrichtungen nach historischen Personen dar. Aber auch Private wollen Straßen und ihre Umgebung für individuelles Gedenken nutzen und beispielsweise Gedenkobjekte niederlegen oder gar dauerhaft anbringen. Dass dabei Grundrechte sowohl der Gedenkenden als auch derjenigen, derer gedacht wird, eine Rolle spielen, wird vielfach nicht hinreichend erkannt und daher im Folgenden näher erörtert.

  • Boas KĂĽmper, MĂĽnster, Neues vom Recht der öffentlichen Sachen? – Die Hafeneinziehung zwischen Gewohnheitsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und Planungsrecht

    Aktuelle Entscheidungen der schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Einziehung des Landeshafens Friedrichskoog machen erneut darauf aufmerksam, dass die Bereitstellung und Aufrechterhaltung öffentlicher Infrastruktur nicht selten gesetzlich nur unvollständig geregelt ist. Während die Gerichtsentscheidungen auf gewohnheitsrechtliche Grundsätze des Rechts der öffentlichen Sachen zurückgreifen, sucht der Beitrag nach Lösungsmöglichkeiten über das Verwaltungsverfahrensrecht und nach einer Einbindung in die allgemeine planungsrechtliche Dogmatik.

  • Wilfried Erbguth, Rostock, Häfen zwischen Bund und Ländern: infrastruktureller Befund und Fortentwicklung

    Der Errichtung und Entwicklung von Häfen kommt nicht nur wirtschaftlich, sondern auch als Bestandteil der großräumigen Infrastruktureinrichtungen, insbesondere des Verkehrs, besondere und zugleich zunehmende Bedeutung zu. Diese Relevanz für den größeren Raum in ihrer Verflechtung mit den transeuropäischen Netzen legt eine Überprüfung der gegenwärtigen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern nahe, und zwar im Sinne einer Verstärkung der Rechtsposition des Bundes. Nachfolgend werden in geraffter Form die geltende Rechtslage, vor allem aber Vorschläge zur Fortentwicklung für den Bereich Infrastruktur vorgestellt, also insbesondere solche zur Planungs- und Zulassungsebene.

  • Stefan Möckel, Leipzig, Landesrechtliche Regelungsspielräume fĂĽr ordnungs- und planungsrechtliche Anforderungen an die landwirtschaftliche Bodennutzung

    Der Beitrag untersucht, welche Möglichkeiten die Bundesländer haben, die Art und Weise der landwirtschaftlichen Bodennutzung zu steuern, um die Defizite der bundesrechtlichen Anforderungen zumindest teilweise zu beheben sowie genauer auf die regionalen Verhältnisse und Probleme einzugehen. Einige Bundesländer haben hiervon schon Gebrauch gemacht.

Rechtsprechung

  • OVG Schlesw.-Holst., Urteil vom 28.4.2016 – 4 LB 9/15 – Einziehung eines Hafens (vgl. Beitrag KĂĽmper)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

Diese Ausgabe bei beck-online.de lesen

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.