Ausgabe 5/2013, März

Abhandlungen

  • Peter Axer, Heidelberg, Friedhöfe als öffentliche Sachen

    Friedhöfe werden traditionell zu den öffentlichen Sachen gezählt. Doch welche Bedeutung die Zuordnung hat und welche Konsequenzen aus ihr folgen, ist unklar. Dies liegt zum einen daran, dass das Recht der öffentlichen Sachen selbst Heterogenes umfasst und seine tradierten Grundstrukturen in letzter Zeit vermehrt hinterfragt und in Zweifel gezogen wurden. Zum anderen stellen sich gerade in Bezug auf die Nutzung von Friedhöfen neue Probleme. Das Recht der öffentlichen Sachen ist bei Friedhöfen daher nicht nur angesprochen und gefragt als Recht zum Schutz gegen Zweckbeeinträchtigungen - somit in seiner Schutzfunktion -, sondern ebenso als Instrument zur Nutzungsregelung und -steuerung, damit in seiner Verteilungs- und Ausgleichsfunktion

  • Dietmar O. Reich/Christian Hipp, Brüssel, Zum Spannungsverhältnis von Europarecht und nationalem Recht bei der verbindlichen Zuweisung gemischter Siedlungsabfälle an bestimmte Entsorgungsanlagen in deutschen Bundesländern

    Ist es den Ländern und Kommunen möglich, im Rahmen ihrer Abfallpolitik und unter Berücksichtigung ihrer bisherigen Investitionen in die Entsorgungsinfrastruktur eine regionale Entsorgungsautarkie konform mit geltendem Bundesrecht zu erreichen, oder bestehen europarechtliche Hindernisse für ein diesbezügliches Vorgehen, insbesondere bei der Zuweisung von Abfällen zu bestimmten Entsorgungsanlagen? Bestehen überhaupt die Eingriffsvoraussetzungen für ein Einschreiten der EU-Kommission wegen eines Verstoßes gegen die europäischen Grundfreiheiten, oder ist auch nach Unionsrecht die verbindliche Zuweisung auf nationaler bzw. regionaler Ebene rechtmäßig?

  • Eugenia Maier, Würzburg/Wiesbaden, Die Liberalisierung des Fernlinienbusverkehrs – Eine Markteröffnung mit Einschränkungen

    Die Bedeutung der etwas entlegeneren Rechtsmaterie des Personenbeförderungsgewerbes wird des Öfteren unterschätzt. Dabei ist sie es, die die Rahmenbedingungen im Personenbeförderungswesen festsetzt und damit zur Befriedigung des stark ausgeprägten Mobilitätsbedürfnisses der Menschen beiträgt. Durch die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes zum 1. Januar 2013 wird nunmehr – insbesondere im Bezug auf die Liberalisierung des Fernlinienbusverkehrs – neuer Schwung in das zum Teil sehr antiquierte Personenbeförderungsgesetz (PBefG) gebracht

  • Philipp Austermann, Berlin, Die Anrechnungsvorschriften im Abgeordnetenrecht des Bundes

    Das Abgeordnetenrecht des Bundes kennt wie das öffentliche Dienstrecht die sog. Anrechnung, also die Kürzung bzw. das Ruhen bestimmter Leistungsansprüche der Höhe nach. Die Anrechnung im Abgeordnetenrecht und ihre Ausweitung gehen im Wesentlichen auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zurück. Im Folgenden werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen und die Vorgeschichte sowie die Fallgruppen und der Zweck der Anrechnungsbestimmungen im Abgeordnetenrecht des Bundes dargestellt. Den Abschluss bilden einige Überlegungen zur Reform der Anrechnungsvorschriften

Bericht

  • Anna-Alexandra Seuser, Trier, Jahrestagung zum Europäischen Wasserwirtschaftsrecht 2012 – 11. bis 12. Oktober 2012, Wien

Buchbesprechungen

  • Volker Epping/Hermann Butzer/Frauke Brosius-Gersdorf/Ulrich Haltern/Veith Mehde/Kay Waechter (Hrsg.), Hannoverscher Kommentar zur Niedersächsischen Verfassung (Josef Franz Lindner)
  • Klaus Schönenbroicher/Manuel Kamp (Hrsg.), Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), Kommentar (Michael Uechtritz)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


Vollständiges Inhaltsverzeichnis

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