Ausgabe 3/2012, Februar

Abhandlungen

  • Michael Lysander Fremuth, Köln, Ein Prozess…: Zum Ausgleich zwischen der effektiven Bekämpfung des Terrorismus und der Beachtung der Menschenrechte in der Sanktionspraxis des Sicherheitsrates

    Sanktionen, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit Unterstützung der Staatengemeinschaft gegen Individuen richtet, sind ein wichtiges Element eines umfassenden und internationalen Ansatzes zur Bekämpfung des Terrorismus als globales Phänomen. Dabei gilt es, die Menschenrechte der Betroffenen zu achten. Auch die jüngsten Verbesserungen zur Stärkung des Verfahrens vor der Ombudsperson reichen allerdings nicht aus, um die Bedenken hinsichtlich der Wahrung der Verteidigungsrechte sowie des Anspruchs auf effektiven (gerichtlichen) Rechtsschutz auszuräumen. Die Einrichtung einer unabhängigen und unparteiischen Rechtskontrolle auf Ebene der Vereinten Nationen ist erforderlich, um den Terrorismus effektiv und nachhaltig zu bekämpfen.

  • Marcus Kreutz, Essen, Die Verfassungswidrigkeit und ökonomische Unzweckmäßigkeit der namentlichen Offenlegung von Vergütungen nach dem Transparenzgesetz NRW

    Mit dem „Gesetz zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Lande Nordrhein-Westfalen (Transparenzgesetz)“ vom 17. Dezember 2009, welches gem. Art. 5 des Transparenzgesetzes am 18. Dezember 2009 in Kraft getreten ist, werden zahlreiche namentliche Offenlegungspflichten von Bezügen an Mitglieder der Geschäftsführung, des Aufsichtsrates, des Beirates oder ähnlicher Einrichtungen in öffentlichen Unternehmen statuiert. Diese Offenlegungspflichten sind Ausfluss der anhaltenden Debatte um die Angemessenheit der Gehälter von Führungskräften und Kontrollorganen. Allerdings stellt sich die Frage, ob solcherart Gesetzgebung nicht Ausdruck eines bloßen populären Reflexes und darüber hinaus verfassungswidrig ist. Auch ist zweifelhaft, ob die mit dem Gesetz bezweckte Begrenzung von Gehältern in öffentlichen Unternehmen tatsächlich erreicht wird. Ökonomische Überlegungen lassen daran Zweifel aufkommen.

  • Holger Greve/Julian von Lucius, Berlin, Ãœberwachung entlassener gefährlicher Straftäter durch die Polizei

    Durch die jüngsten Judikate zur Sicherungsverwahrung durch das Bundesverfassungsgericht und den EGMR kam es zu einer Reihe von Entlassungen (weiterhin) gefährlicher Straftäter aus Rechtsgründen. Darauf reagierten einige Landespolizeien mit der dauerhaften Observation gefährlicher Straftäter auf polizeirechtlicher Grundlage. Die damit verbundenen einfach- wie verfassungsrechtlichen Bedenken lassen das (geltende) Polizeirecht als weitgehend ungeeignet erscheinen, das Problem in Freiheit befindlicher hochgefährlicher Personen zu bewältigen.

  • Sven Hölscheidt, Berlin, Die Verantwortung des Bundestags für die europäische Integration

    Das Primärrecht verantwortet der Bundestag zusammen mit den anderen Mitgliedstaaten und deren Organen; das Sekundärrecht verantwortet der Unionsgesetzgeber mit Beteiligung des Bundestags. Der Bundestag trägt schwer an seiner Integrationsverantwortung. Es stehen ihm zwar zahlreiche Integrationsvorschriften zur Verfügung. Geben sie ihm aber wirklich die Möglichkeit, sich (mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts) gegenüber der Bundesregierung angemessen zu behaupten – in einer größer und mächtiger gewordenen Union?

Bericht

  • Stefanie Schöwe/Johanna Jöns, Kiel, Prüfungskompetenzen der Rechnungshöfe bei ausgegliederter Aufgabenwahrnehmung – Zur Tagung des Lorenz-von-Stein-Instituts für Verwaltungswissenschaften in Kiel am 26. September 2011

Buchbesprechungen

  • Susanne Stewen, Die Entwicklung des allgemeinen Freizügigkeitsrechts der Unionsbürger und seiner sozialen Begleitrechte (Timo Hebeler)
  • Jürgen F. Baur/Peter Salje/Matthias Schmidt-Preuß (Hrsg.), Regulierung in der Energiewirtschaft – Ein Praxishandbuch (Heinrich Amadeus Wolff)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


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