Ausgabe 23/2017, Dezember

Thematischer Schwerpunkt: Wirtschaftsrecht

Abhandlungen

  • Matthias Knauff, Jena, Kontinuität und Diskontinuität im Wirtschaftsverwaltungsrecht

    Das „Tagesgeschäft“ und infolgedessen die juristische Aufmerksamkeit im öffentlichen Wirtschaftsrecht wird weithin von der aktuellen Rechtsetzung bestimmt. Verwiesen sei nur auf die Vergaberechtsreform, eine sich überschlagende Energiegesetzgebung oder den Erlass des Eisenbahnregulierungsgesetzes. Neben der Befassung mit den damit verbundenen Einzelfragen ist es auch Aufgabe der Rechtswissenschaft, diese in langfristige Entwicklungslinien einzuordnen und dadurch sowohl verständlich als auch einer Bewertung über spezielle Aspekte hinaus zugänglich zu machen. Der nachstehende Beitrag zeichnet einige wesentliche Entwicklungspfade des Wirtschaftsverwaltungsrechts nach.

  • Andreas Hoffjan, Dortmund, Das öffentliche Preisrecht als Instrument des Auftraggebers

    Zuweilen gelingt es der öffentlichen Hand nur unzureichend, ihren fiskalischen Zielen auch durch eine kostengünstige Beschaffung zu entsprechen. Insbesondere unvorhergesehene Ereignisse wie etwa der jüngste Zustrom einer immens hohen Zahl von Flüchtlingen führen zu einem Marktversagen. Eigentlich stellt der Gesetzgeber mit dem öffentlichen Preisrecht ein wirkungsvolles Instrumentarium zur Wahrung des allgemeinen Preisstands bereit, das aber gerade in Kommunen viel zu selten problemorientiert Einsatz findet. Der vorliegende Beitrag spricht daher Empfehlungen aus, wie die öffentlichen Auftraggeber die VO PR Nr. 30/53 sowie die ihr zugehörigen Leitsätze zur Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten künftig bei der öffentlichen Beschaffung sinnvoll nutzen können.

  • Grit Ludwig/Alexandra Purkus/Nadine Pannicke/Erik Gawel, Leipzig, Bauen mit Holz als Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz – Status quo des Rechtsrahmens und Gestaltungsvorschläge

    Durch den Aufbau einer Kohlenstoffsenke in der „Technosphäre“ kann Bauen mit Holz wesentlich zum Klimaschutz beitragen. Dieser Effekt wird durch die Substitution von treibhausgasintensiven Baustoffen wie Stahl und Zement noch verstärkt. Weiterer Vorteil der Holzbauweise ist die Schonung nicht erneuerbarer mineralischer und metallischer Rohstoffe sowie die Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen bei deren Gewinnung. Aufgrund von Pfadabhängigkeiten bevorzugt die geltende Rechtsordnung allerdings, vor allem bei mehrgeschossigen Gebäuden, die konventionelle Bauweise mit Stahl und Beton. Dieser Beitrag untersucht, wie der Rechtsrahmen für das Bauen mit Holz derzeit aufgestellt ist und entwickelt Vorschläge für dessen Neugestaltung.

  • Jacob M. BĂĽhs, Berlin, Effektiver Primärrechtsschutz bei Rettungsdienstvergaben vor dem Verwaltungsgericht – Luxus?

    Im Unterschied zu Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer tritt bei Vergabeentscheidungen, über deren Rechtmäßigkeit das Verwaltungsgericht zu entscheiden hat, mit Klageerhebung kein entsprechendes Zuschlagsverbot „automatisch“ ein. Daher muss auch ein nicht für den Zuschlag vorgesehener Bieter hier grundsätzlich einen entsprechenden Beschluss nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO erwirken, und zwar gerichtet auf vorläufige Untersagung des angekündigten Zuschlags. Denn: Ist der Zuschlag erst einmal ergangen, lässt sich dieser nur mit wenigen Ausnahmen nicht mehr rückgängig machen. Gleichzeitig besteht kein gesetzlicher Schutz davor, dass der öffentliche Auftraggeber, noch vor einer rechtskräftigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts (im einstweiligen Rechtsschutzverfahren), den angekündigten Zuschlag erteilt und damit dem entsprechenden Verfahren nachträglich die Grundlage entzieht. In diesem Fall bleibt dem Verwaltungs- bzw. Oberverwaltungsgericht regelmäßig nur noch die Möglichkeit, den Antrag aufgrund der nunmehr fehlenden Eilbedürftigkeit abzuweisen. Der vorliegende Beitrag versucht daher, Wege und Mittel aufzuzeigen, wie sich ggf. ein effektiver Rechtsschutz für solche Fälle sicherstellen lässt.

Buchbesprechungen

  • Sven Simon, Grenzen des Bundesverfassungsgerichts im europäischen Integrationsprozess (Matthias Wiemers)
  • Philipp Austermann/Stefanie Schmahl (Hrsg.), Abgeordnetengesetz – Kommentar (Thomas Drysch)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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