Ausgabe 22/2013, November

Abhandlungen

  • Philipp Austermann, Berlin, Die Wahl des Bundeskanzlers gemäß Art. 63 GG

    Die Wahl des Bundeskanzlers bzw. der Bundeskanzlerin durch den Deutschen Bundestag hat seit 1949 zu keinen verfassungsrechtlichen Problemen oder Streitigkeiten geführt. Sie erfolgte bisher immer im ersten Wahlgang, da die Mehrheitsverhältnisse eindeutig waren. Zur Wahl eines Minderheitskanzlers kam es dagegen noch nie. Anlässlich der Bundestagswahl 2013 werden die in Art. 63 GG enthaltenen Verfassungsvorgaben für die Kanzlerwahl eingehend dargestellt. Dabei wird auch auf den Fall eingegangen, dass kein Kandidat bzw. keine Kandidatin eine absolute Mehrheit der Abgeordneten (sicher) hinter sich versammeln kann. Zudem soll der Einfluss des Art. 63 GG auf die Regierungsstabilität der Bundesrepublik Deutschland untersucht werden.

  • Sebastian Kluckert, Berlin, Rechtliche Perspektiven für den Weiterbetrieb des Verkehrsflughafens Berlin-Tegel

    Zukünftig soll der Luftverkehrsbedarf der Region Berlin/Brandenburg über einen einzigen Verkehrsflughafen bewältigt werden. Dafür wird gegenwärtig der Flughafen Schönefeld zum sog. „Single-Airport“ ausgebaut. Spätestens sechs Monate nach Inbetriebnahme des neuen Großflughafens (BER) soll der Flughafen Berlin-Tegel geschlossen werden. Die langjährigen Verzögerungen an der Baustelle in Schönefeld schaffen Zeit, um zu überprüfen, ob die Schließung des Flughafens Tegel weiterhin sinnvoll oder notwendig ist. So hat jüngst der Vorsitzende der Geschäftsführung der Berliner Flughafengesellschaft, Hartmut Mehdorn, eine Offenhaltung von Tegel in die öffentliche Diskussion gebracht. Im Folgenden wird untersucht, ob ein temporärer oder dauerhafter Weiterbetrieb des Flughafens Tegel rechtlich möglich ist.

  • Sönke E. Schulz, Kiel, Die Fortentwicklung der Schriftformäquivalente im Verwaltungsverfahrensrecht

    Mit dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften wurde § 3a Abs. 2 VwVfG, eine Kernvorschrift elektronischen Verwaltungshandelns und für das E-Government, zum ersten Mal seit seiner Einfügung im Jahre 2002 angepasst. Die Neufassung trägt veränderten gesellschaftlichen Entwicklungen ebenso Rechnung wie der ernüchternden Bilanz der E-Government-Verbreitung aufgrund der mangelnden Akzeptanz der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS). Die Ergänzung weiterer Schriftformäquivalente ist im Grundsatz begrüßenswert. Angesichts einiger Detailregelungen und der Zunahme des Einsatzes moderner Informations- und Kommunikationstechnologien dürften Rechtsfragen rund um § 3a VwVfG zunehmend an Bedeutung gewinnen. Zugleich ist es möglicherweise erst ein erster Schritt in die digitale Zukunft – wenn bei Jugendlichen die E-Mail schon wieder out, die De-Mail womöglich unbekannt ist.

  • Johannes Holzer, München, Altersgeld für Bundesbeamte

    Das kürzlich in Kraft getretene Altersgeldgesetz (BGBl 2013 I S. 3386) soll Beamte und Richter des Bundes sowie Soldaten bei einem freiwilligen Ausscheiden aus dem Dienst Pensionsempfängern weitgehend gleichstellen und eine sinnvolle Alternative zu der bisherigen Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung eröffnen. Da die Schwächen des Fraktionsentwurfs eines Altersgeldgesetzes im parlamentarischen Verfahren nicht beseitigt wurden, besteht weiterhin Nachbesserungsbedarf, auf den in dem folgenden Beitrag im Zusammenhang mit der Vorstellung des neuen Gesetzes eingegangen wird.

Buchbesprechung

  • Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer, Band 72: Repräsentative Demokratie in der Krise? – Referate und Diskussionen auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer in Kiel vom 3. bis 6. Oktober 2012 (Klaus Rennert)

Rechtsprechung

  • BVerwG, Urteil vom 29.5.2013 – 6 C 18.12 – Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung; prüfungsrechtliche Bestehensregelungen)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


Vollständiges Inhaltsverzeichnis

Diese Ausgabe bei beck-online.de lesen

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.