Ausgabe 22/2010, November

Abhandlungen

  • Florian Becker, Kiel, Die Reform der Finanzmarktaufsicht – Verfassungsrechtliche Vorgaben fĂĽr eine Neuordnung der Bankenaufsicht

    Die Wirtschafts- und Finanzkrise der Jahre 2007 bis 2010 hat deutlich gemacht, dass die entsprechenden Regulierungsstrukturen an die Gegebenheiten globaler Märkte angepasst werden müssen. Regulierung muss effizienter und effektiver werden. Diese Einsicht immunisiert allerdings nicht gegen verfassungsrechtliche Vorgaben. Aus diesem Blickwinkel begegnet das Vorhaben der Regierungskoalition, die Aufsicht über die Kreditwirtschaft bei der Deutschen Bundesbank zu konzentrieren, verfassungsrechtlichen Bedenken.

  • Kai Engelbrecht, Bad Reichenhall/Thomas Schwabenbauer, MĂĽnchen, Das schleswig-holsteinische Amt im Wandel zum verfassungswidrigen Gemeindeverband? – Zum Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2010

    Auf die Frage nach der Legitimation der Amtsausschüsse in den schleswig-holsteinischen Ämtern hat die Verfassungsgerichtsbarkeit im Abstand von 30 Jahren zwei konträre Antworten gegeben. Der Beitrag untersucht, ob ein solcher Umschwung dogmatisch zu rechtfertigen ist. Er geht dabei insbesondere auf die Struktur des Amtes als Körperschaft sowie auf Fragen ein, die mit einer Änderung des faktischen Bezugsrahmens der betreffenden Normen zusammenhängen.

  • Eike Michael Frenzel, Karlsruhe/Freiburg (Breisgau), „Völlige Unabhängigkeit“ im demokratischen Rechtsstaat – Der EuGH und die mitgliedstaatliche Verwaltungsorganisation

    Am 9. März 2010 entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Bundesrepublik Deutschland die Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr falsch umgesetzt habe. Der Grund: die staatliche Aufsicht über die Stellen, die die Verarbeitung von Daten durch nicht-öffentliche Stellen überwachen. Der Beitrag würdigt zum einen die Entscheidung des EuGH kritisch, die ein generelles Misstrauen gegenüber dem mitgliedstaatlichen Vollzug europarechtlich induzierter Gesetze zum Ausdruck bringt. Zum anderen führt der Beitrag einzelne Episoden zu einem Gesamtsachverhalt zusammen, der deutlich macht, wie der einzelne Bürger im Mehrebenensystem das Recht mobilisiert und zur Geltung bringt – mit durchaus unterschiedlichen Ergebnissen.

  • Michael MĂĽller, Dortmund, Die Entwicklung der Zweckverbände in Nordrhein-Westfalen

    In dem Beitrag wird zunächst die zahlenmäßige Entwicklung der Zweckverbände in den letzten Jahrzehnten dargestellt. Die anschließend aufgezeigten Gründe für diese Entwicklung lassen Rückschlüsse auf die zukünftige Bedeutung und die Einsatzfelder von Zweckverbänden zu. So soll insbesondere das Verhältnis zu den neu eingeführten gemeinsamen Kommunalunternehmen geklärt werden. Aus den Gründen für die bisherige Zweckverbandsentwicklung lässt sich zudem entnehmen, inwieweit interkommunale Kooperation als Option zur Entlastung der kommunalen Haushalte wahrgenommen wird.

Buchbesprechungen

  • Dian Schefold (Hrsg.), Hugo PreuĂź – Gesammelte Schriften, Band 2: Ă–ffentliches Recht und Rechtsphilosophie im Kaiserreich (Hans-Christof Kraus)
  • Henning Jäde/Franz Dirnberger/Josef WeiĂź, BauGB – BauNVO, Kommentar, 6. Auflage; Willy Spannowsky/Michael Uechtritz (Hrsg.), BauGB – Kommentar (Hansjochen DĂĽrr)
  • Helmut Sauter (Begr.), Landesbauordnung fĂĽr Baden-WĂĽrttemberg – Kommentar, 3. Auflage (Wolfgang Ziegler)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


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