Ausgabe 21/2014, November

Abhandlungen

  • Hans Peter Bull, Hamburg, Wissenschaft und Ă–ffentlichkeit als Legitimationsbeschaffer – Eine kritische Analyse des Standortauswahlgesetzes

    Mit dem Standortauswahlgesetz (StandAG) hat der Deutsche Bundestag im Juli 2013 ein neuartiges Regelwerk beschlossen, das nach Inhalt und Form einzigartig ist. In der Hoffnung, das jahrzehntelang vernachlässigte Problem der Endlagerung radioaktiver Abfälle endlich einer Lösung näherzubringen, ist der Gesetzgeber neue Wege gegangen und hat ungewöhnliche Verfahrensweisen eingeführt. Zur Akzeptanzbeschaffung setzt der Gesetzgeber einerseits auf die Wissenschaft, andererseits auf eine möglichst frühzeitige Information und Beteiligung der Öffentlichkeit. So sehr diesem Unternehmen Erfolg zu wünschen ist, so stark sind die Zweifel, dass ein derartiger Entscheidungsprozess über Jahre und Jahrzehnte hin konsequent durchgeführt werden kann und das erhoffte Ergebnis bringt.

  • Christoph BrĂĽning, Kiel, Freiheit als Hilfefall? – Staatliche DaseinsfĂĽrsorge als Hilfe zur Selbsthilfe

    Unverändert stehen Staat und Verwaltung in der Verantwortung für eine selbstbestimmte Lebensführung des Einzelnen. Der Verwaltungsstaat hat nicht nur sicherzustellen, dass Sach- und Dienstleistungen der Daseinsvorsorge erbracht werden. Er muss seine Bürger zudem wettbewerbsfähig machen für den Markt der Möglichkeiten. Statt zur Versicherungs-, Versorgungs- und Erziehungsanstalt für die Gesellschaft zu werden, hat die staatliche Daseinsfürsorge die persönliche Selbstbestimmung, den individuellen Wettbewerb und das Wagnis des Einzelnen zu gewährleisten. Anzustreben ist dabei die Vielfalt der Bildungsträger und -angebote; Staat und Verwaltung tragen insoweit eine subsidiäre Verantwortung.

  • Thorsten Ingo Schmidt, Potsdam, Bundesgesetzgebung ist kein Terrorakt – Zur Grundgesetzwidrigkeit der Strukturanpassungskredite nach der rheinland-pfälzischen Schuldenbremse

    Die grundgesetzliche Schuldenbremse drängt die Länder zur Anpassung ihrer Landesverfassungen, wollen sie überhaupt noch Verschuldungsmöglichkeiten behalten. Dabei schwanken sie zwischen wortwörtlicher Übernahme grundgesetzlicher Vorgaben und eigenständigen Regelungen, die die Grenzen des grundgesetzlich Zulässigen ausloten und – wie im Folgenden anhand der rheinland-pfälzischen Regelung der Strukturanpassungskredite gezeigt wird – teils auch überschreiten.

Bericht

  • Jennifer Vogelsang, Bochum, „Zur Rechtsstellung von Eltern“ – Tagungsbericht zum 3. Deutschen Schulrechtstag

Buchbesprechungen

  • Klaus JĂĽnemann, Gesetzgebungskompetenz fĂĽr den Strafvollzug im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland – Eine Analyse anlässlich der Föderalismusreform 2006 unter besonderer BerĂĽcksichtigung der Ziele und Aufgaben des Strafvollzugs (Rupert Stettner)
  • Wilfried Erbguth, Allgemeines Verwaltungsrecht, mit Verwaltungsprozess- und Staatshaftungsrecht; 6. Auflage (Thomas Drysch)

Rechtsprechung

  • BVerwG, Urteil vom 16.4.2014 – 6 C 11.13 – Kein Anspruch auf Ethikunterricht an der Grundschule

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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