Ausgabe 21/2009, November

Abhandlungen

  • Walter Leisner, MĂĽnchen, Staatsaktionismus: Verfassungsverpflichtungen und Zuständigkeit von Verfassungsorganen – Nicht-Entscheidung als Entscheidung, auch in der Krise

    Die neue Bundesregierung sieht sich mit vielen Forderungen zu staatlichem Handeln konfrontiert. Wird ihre Regierungsfähigkeit durch Aktionismus bewiesen? Das Grundgesetz verpflichtet die einmal bestellten Staatsorgane nur zu wenigen Entscheidungen. Negative Freiheit wird geschützt wie positive; Ermessen gestattet „Nicht-Entscheidung als Entscheidung“. All dies gilt auch in Krisenzeiten. Das Grundgesetz gestattet dem Staat vieles, es „ruft nicht nach ihm“. Aus Gemeinschaftsrecht erwächst allerdings weithin rechtlicher Aktivitätszwang in Fremdbestimmung.

  • Henning Tappe, MĂĽnster, Die neue „Schuldenbremse“ im Grundgesetz – Defizite (in) der Föderalismusreform II

    Kernstück der Änderungen des Grundgesetzes im Rahmen der „Föderalismusreform II“ ist die sog. Schuldenbremse in Art. 109 Abs. 3 und 115 Abs. 2 GG n.F. Sie löst die viel kritisierte Kreditbegrenzungsregel in Art. 115 Abs. 1 Satz 2 GG ab, die sich an den staatlichen Investitionen orientiert und als „Goldene Regel der Finanzpolitik“ bezeichnet worden ist, die sich zugleich aber als wenig wirksam erwiesen hat. Die geplante Neuregelung soll vor dem Hintergrund der Defizite des geltenden Rechts einer kritischen Bewertung unterzogen werden.

  • Christian Ziche/Anita Wehnert, Dresden, Die Haftung des Vorsitzenden eines Zweckverbands

    Die Haftung des Vorsitzenden eines Zweckverbands ist in Rechtsprechung und Literatur trotz der Bedeutung der Zweckverbände für die gemeindliche Aufgabenerfüllung und der damit einhergehenden Verantwortung der Verbandsvorsitzenden bislang wenig thematisiert. Erstmals nimmt das OVG Bautzen in seinem Beschluss vom 15. Februar 2006 hierzu detaillierter Stellung. Dies bietet Anlass zu einer generellen Betrachtung der Problematik, die exemplarisch anhand der Rechtslage im Freistaat Sachsen dargestellt wird. Soweit das Landesrecht anderer Bundesländer maßgebliche Unterschiede aufweist, wird auf diese hingewiesen. Im Übrigen sind die Ausführungen zur sächsischen Rechtslage prinzipiell übertragbar.

  • Bert Schaffarzik, Dresden, Die Standesämter und ihre weisungsfreien Weisungsaufgaben: Eine contradictio in adiecto?

    Das Personenstandswesen gehört zu den bundesgesetzlich überkommenen Weisungsaufgaben der Gemeinden, obwohl die gemeindlichen Standesbeamten keiner Bindung an fachliche Einzelweisungen unterliegen. Das neue Personenstandsgesetz hat die Standesbeamten jetzt auch aus der Bindung an Verwaltungsvorschriften entlassen und ihren quasirichterlichen Status damit noch verbessert. Dennoch halten die nunmehr insoweit regelungszuständigen Länder an der Tradition der gemeindlichen Weisungsaufgabe fest. Die folgenden Überlegungen widmen sich der Frage, ob das Konzept der Weisungsaufgabe für das Personenstandswesen wirklich noch stimmig oder ob vielmehr der Wechsel dieses Handlungsfelds in die gemeindliche Selbstverwaltung indiziert ist.

  • Cristina Fraenkel-Haeberle, Bozen, Italienische Finanzföderalismusreform unter Dach und Fach?

    Am 29. April 2009 hat der italienische Senat endgültig grünes Licht für den Gesetzentwurf zum sog. Steuerföderalismus (auch „Calderoli-Reform“ nach dem Namen des vorschlagenden Ministers genannt) gegeben. Somit wurde ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung der Verfassungsreform vom 18. Oktober 2001 getan, die den italienischen Gebietskörperschaften (Regionen, Provinzen, Großstädte mit besonderem Status und Gemeinden) weitaus umfangreichere Befugnisse im Bereich der Gesetzgebung und Verwaltung übertragen und auch die Finanzbeziehungen (wenn auch nur ansatzweise) grundlegend neugestaltet hatte.

Buchbesprechungen

  • Andreas Fischer-Lescano/Hans-Peter Gasser/Thilo Marauhn/Natalino Ronzitt (Hrsg.), Frieden in Freiheit – Peace in liberty – Paix en libertĂ©. Festschrift fĂĽr Michael Bothe zum 70. Geburtstag (Matthias Niedobitek)
  • Gero Ziegenhorn, Der Einfluss der EMRK im Recht der EU-Grundrechtecharta – Genuin chartarechtlicher Grundrechtsschutz gemäß Art. 52 Abs. 3 GRCh (Michaela Wittinger)
  • Manfred Rehbinder (Hrsg.), Eugen Ehrlich – Politische Schriften (Hans-Christof Kraus)
  • Friedrich Schoch Informationsfreiheitsgesetz – Kommentar (Hans Peter Bull)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


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