Ausgabe 20/2014, Oktober

Abhandlungen

  • Doris König/Sarah Schadendorf, Hamburg, Die Bedeutung der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs fĂĽr Menschenrechte

    Das spezielle Diskriminierungsverbot und die weitreichenden Verpflichtungen der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) bergen Potenziale für die Auslegung von Art. 3 GG und Art. 14 EMRK. Der vorliegende Beitrag soll daher in einem ersten Schritt die Besonderheiten der CEDAW aufzeigen, um im Anschluss deren bisherige Rezeption durch das Bundesverfassungsgericht und durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu untersuchen.

  • Stefan Huster, Bochum, Endlich: Abschichtung statt Abwägung – Neues zum Verhältnis von schulischem Erziehungsauftrag und elterlichem Erziehungsrecht

    Die Frage, wie das Verhältnis des Erziehungsauftrags der öffentlichen Schule zu den Grundrechten der Schüler, dem Erziehungsrecht der Eltern sowie der staatlichen Neutralitätspflicht aufzufassen ist, war schon immer umstritten. Lange Zeit hat sich – insbesondere in der Rechtsprechung – eine Gleichordnungs- und Abwägungskonstruktion gegenüber konkurrierenden Modellen der Abschichtung oder Sphärentrennung durchgesetzt (I.). Neuere Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zu Befreiungsansprüchen in der öffentlichen Schule leiten insoweit aber eine Wende ein (II.), auch wenn das Gericht selbst das noch nicht recht wahrhaben will (III.). Die Entwicklung ist jedenfalls zu begrüßen (IV.).

  • Thorsten Siegel, Berlin, Erneut auf dem PrĂĽfstand: Kostentragung fĂĽr Polizeieinsätze bei FuĂźballspielen?

    Nachdem die Fußballweltmeisterschaft in Brasilien lange das Medieninteresse auf sich gelenkt hat, wird im unmittelbaren Anschluss an das Turnier erneut diskutiert, ob und inwieweit der Staat für den Polizeieinsatz bei sog. „Risikospielen“ Kostenersatz verlangen kann. Auslöser der Debatte war eine entsprechende Gesetzesinitiative des Bremer Senats im Juli 2014. Die Reaktionen insbesondere seitens der Fußballverbände sind vehement ausgefallen und haben auch zur Verlegung eines EM-Qualifikationsspiels geführt. Vor diesem Hintergrund werden in dem Beitrag rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen für eine mögliche Kostenerstattung erläutert.

  • Christian Jasper, Köln, Von Inhalten, Schranken und wichtigen Weichenstellungen – Die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG in der allgemeinen Grundrechts-Eingriffs-Dogmatik

    Verfassungsrecht und einfaches Gesetzesrecht sind prinzipiell klar hierarchisch gegliedert: Verfassungswidriges Gesetzesrecht ist grundsätzlich nichtig. Gleichwohl sind beide Normebenen vielfach ineinander verschränkt. Der Beitrag untersucht, in welchem Verhältnis das Verfassungsrecht und das einfache Gesetzesrecht im Hinblick auf die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG zueinander stehen. Dabei soll versucht werden, einen verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriff zu ermitteln, der sich nicht erst aus einer einfachgesetzlichen Inhaltsbestimmung ergibt, sondern dieser vorgelagert ist. Sodann geht der Beitrag der Frage nach, ob sich das Eigentumsgrundrecht dogmatisch stringent in die allgemeine Grundrechtslehre einordnen lässt, die klassischerweise mit den Begriffen grundrechtlicher Tatbestand (Schutzbereich), Eingriff und verfassungsrechtliche Rechtfertigung operiert.

Kleinerer Beitrag

  • Walter Leisner, Erlangen-NĂĽrnberg, Opposition in der „GroĂźen Koalition“ – Grundsatzfragen zum Begriff der Opposition

    In der „Großen Koalition“ von 2014 sind die politischen Kräfte der parlamentarischen Mehrheit „Herren der Verfassung“. Aufrechterhaltung einer wirksamen Opposition erscheint daher als ein fundamentales Verfassungsgebot der Demokratie. Diese Staatsform beruht jedoch, in eben solcher Grundsätzlichkeit, auf dem Mehrheitsprinzip. Ausgleich dieser Spannungslage ist politische Aufgabe, zugleich aber auch verfassungsrechtliches Problem. Lösungen bieten sich etwa an über Stärkung von Rechten der in der Regierung nicht vertretener Gruppierungen im Parlamentsrecht bis hin zu den Untersuchungsausschüssen (Art. 44 GG). Andererseits sind Große Koalitionen als solche legitime Formen demokratischer Machtausübung; aus ihnen wurde bisher eine Notwendigkeit tiefergreifender Verfassungsänderungen nicht begründet. Die gegenwärtige Konstellation bietet aber einen Anlass, diese Frage zu erörtern.

Buchbesprechungen

  • Michael Bäuerle/Philipp Dann/Astrid Wallrabenstein (Hrsg.), Demokratie-Perspektiven – Festschrift fĂĽr Brun-Otto Bryde zum 70. Geburtstag (Margrit Seckelmann)
  • Dieter J. Martin/Stefan Mieth/Jörg Spennemann, Die Zumutbarkeit im Denkmalrecht – Eigentumsgrundrecht und Denkmalschutz in der Praxis (Felix Hammer)
  • Peter J. Tettinger †/Wilfried Erbguth/Thomas Mann, Besonderes Verwaltungsrecht – Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Baurecht; 11. Auflage (Thomas Drysch)

Rechtsprechung

  • BVerwG, Urteil vom 30.10.2013 – 2 C 16.12 – Gesundheitliche Eignung fĂĽr die Berufung in das Beamtenverhältnis

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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