Ausgabe 20/2012, Oktober

Abhandlungen

  • Oliver Diggelmann/Tilmann Altwicker, ZĂĽrich, Finanzielle Gerichtszugangsschranken in Zivilprozessen im Licht von Art. 6 Abs. 1 EMRK – Unter besonderer BerĂĽcksichtigung des Gerichtszugangsrechts juristischer Personen

    Das durch Art. 6 Abs. 1 EMRK garantierte Recht auf Zugang zum Gericht verlangt für zivilrechtliche Angelegenheiten Effektivität des Gerichtszugangs. Es lassen sich drei Teilansprüche unterscheiden: die Ansprüche auf effektives Anhängigmachen, effektives Vorbringen des Streitfalls sowie gerichtliche Entscheidung bzw. Durchsetzung. Sie setzen dem Staat Schranken bei der Ausgestaltung des Gerichtszugangs, machen Vorgaben für die Staatsorganisation. Zugangsbeschränkungen müssen einem „legitimen Ziel“ dienen und verhältnismäßig sein. Finanzielle Zugangsbeschränkungen können wegen ihrer objektiven Höhe oder wegen Unmöglichkeit der Zahlung im konkreten Fall gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK verstoßen. Ungleichbehandlungen natürlicher und juristischer Personen bei finanziellen Zugangsschranken bedürfen sachlicher, plausibler Gründe.

  • Maria Henning ,Kassel/Melanie Volkamer, Darmstadt/Jurlind Budurushi, Darmstadt, Transparentes eVoting - Elektronische Kandidatenauswahl und automatisierte Stimmermittlung am Beispiel hessischer Kommunalwahlen

    Das Bestreben, elektronische Wahlgeräte bei parlamentarischen Wahlen zum Einsatz zu bringen, ist seit dem Wahlcomputerurteil des Bundesverfassungsgerichts deutlich zurückgegangen. Allerdings findet die Stimmermittlung auf Kommunalebene bereits vielerorts im automatisierten Verfahren oder mithilfe elektronischer Datenverarbeitung statt. Dies mag vor allem daran liegen, dass bei der Wahl kommunaler Vertretungskörperschaften regelmäßig so viele Stimmen wie Sitze zu vergeben sind und die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens nicht nur die Wähler, sondern auch die Wahlvorstände vor neue Herausforderungen stellt. Diesen Herausforderungen kann durch Einsatz eines auf Kommunalwahlen abgestimmten, elektronischen Wahlsystems begegnet werden.

  • Frank-RĂĽdiger Jach, Hamburg, Verfassungsrechtliche Fragen der Verlängerung und Neuregelung von Auskunftsrechten des Verfassungsschutzes

    Infolge der Ereignisse des 11. September 2001 wurden dem Verfassungsschutz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus Auskunftsrechte gegenüber Banken und Geldinstituten, Luftverkehrsunternehmen sowie Telekommunikations- und Postdienstleistern eingeräumt. Diese sind grundsätzlich verfassungsgemäß, bedürfen jedoch hinsichtlich ihrer Durchführung einer stärkeren institutionellen Kontrolle und einer strikten Bindung an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Berichte

  • Tina Winter, Hamburg, Wettbewerb um die besten Köpfe: Perspektiven des 7. Deutschen Hochschulrechtstags

    Am 16. Mai 2012 fand an der Leibniz Universität in Hannover der 7. Deutsche Hochschulrechtstag statt. Organisiert wurde die Veranstaltung von Prof. Dr. Volker Epping, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, und seinem Lehrstuhlteam in Kooperation mit Prof. Dr. Max-Emanuel Geis, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Prof. Dr. Klaus F. Gärditz und Prof. Dr. Wolfgang Löwer (beide vom Institut für Öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrichs-Wilhelms-Universität Bonn) sowie Prof. Dr. Berhard Kempen, Prof. Dr. Michael Sachs und Prof. Dr. Christian von Coelln (alle vom Institut für Deutsches und Europäisches Wissenschaftsrecht an der Universität zu Köln). Der Verein zur Förderung des deutschen & internationalen Wissenschaftsrechts unterstützte das Symposium. Mit dem „Wettbewerb um die besten Köpfe“ wurde ein Thema gewählt, das in Zeiten von Exzellenzinitiativen, steigendem internationalen Wettbewerbsdruck und einem beständig stattfindenden brain drain deutscher Spitzenwissenschaftler in das Ausland für deutsche Hochschulen existenzielle Bedeutung hat und rechtlich nicht wenige Grauzonen oder unbefriedigende Lösungen aufweist. Das Teilnehmerfeld aus Wissenschaft, Wissenschaftsorganisation, Justiz, Anwaltschaft und Politik spiegelte die Relevanz des Themas für ganz unterschiedliche Akteure.

  • David Bruch, Berlin, Das neue Recht der Kreislaufwirtschaft - Wissenschaftliche Tagung am 6. Juli 2012 in Berlin

    Am 1. Juni 2012 ist das Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vom 24. Februar 2012 in Kraft getreten. Das Artikelgesetz enthält insbesondere das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung umweltverträglicher Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG), welches eine Neufassung des bisherige Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) ist, sowie u.a. Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes sowie des Batteriegesetzes. Die mit der Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts einhergehenden Neuerungen und Entwicklungen wurden nun auf der vom Forschungszentrum Umweltrecht e.V. (FZU) am 6. Juli 2012 an der Humboldt-Universität zu Berlin veranstalteten Tagung einer ersten Analyse unterzogen.

Buchbesprechungen

  • Dorothea Gaudernack, Muslimische Kultstätten im öffentlichen Baurecht, Der Bau von Moscheen im Spannungsfeld von Religionsfreiheit und einfachem Recht (Gerhard Czermak)
  • Florian Meinel, Der Jurist in der industriellen Gesellschaft – Ernst Forsthoff und seine Zeit (Hans-Christof Kraus)
  • Ines Härtel (Hrsg.), Handbuch Föderalismus – Föderalismus als demokratische Rechtsordnung und Rechtskultur in Deutschland, Europa und der Welt, Band I: Grundlagen des Föderalismus und der deutsche Bundesstaat (Alexander Schink)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


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