Ausgabe 20/2009, Oktober

Thematischer Schwerpunkt: Vergaberecht und Verwaltungsverträge

Abhandlungen

  • Martin Burgi/Hinnerk Gölnitz, Bochum, Die Modernisierung des Vergaberechts als Daueraufgabe – „Lessons from the U.S.“

    Der nachfolgende Beitrag stellt die wichtigsten US-Vergabeprinzipien vor, erörtert anschließend etwaigenfalls zu adaptierende Optionen im europäischen Rechtsrahmen und sodann die durch diesen gezogenen Grenzen. Dadurch soll der Diskussion um die stete Modernisierung des Beschaffungswesens und seines Rechts gleichsam ein Impuls von außen gegeben werden.

  • Stefanie Egidy, Würzburg, Das GWB-Vergaberecht nach der Novelle 2009: Flexibel, europarechtskonform und endlich von Dauer?

    Das „Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts“ ist am 24. April 2009 in Kraft getreten. Die hierdurch erfolgten Änderungen im 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) stellen die zweite Stufe der Vergaberechtsreform dar. Diese bringt zahlreiche Modifikationen für den Anwendungsbereich, das Vergabeverfahren und den Rechtsschutz mit sich. Der nachfolgende Beitrag erläutert die wichtigsten Änderungen, auch im Hinblick auf ihre europäischen Grundlagen. Er diskutiert zudem, ob der Gesetzgeber das gesetzte Ziel der Flexibilisierung der Auftragsvergabe durch die erlassenen Regeln konsequent verfolgt und erreicht hat.

  • Viola Sporleder-Geb, Göttingen/Peter Klepser, Berlin, Die Zulässigkeitsprüfung im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren: reine Makulatur?

    Das Vergaberecht umfasst alle Regeln, die das Verfahren für die öffentliche Hand beim Einkauf von Gütern und Leistungen vorschreiben. Unterlaufen dem Staat als Einkäufer Fehler, kann ein Unternehmen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer beantragen. Um vor der Vergabekammer zu obsiegen, muss sein Antrag nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zulässig und begründet sein. Einige Vergabekammern weiten dabei die Zulässigkeitsvoraussetzungen seit geraumer Zeit in bedenklichem Maße zugunsten der Bieter aus.

  • Ulrich Stelkens, Speyer, „Hinkende“ Verwaltungsverträge: Wirkungen und Rechtsnatur

    Obwohl das vertragliche Verwaltungshandeln vermehrt in den Blick der Verwaltungsrechtswissenschaft gerät, sind einige Grundfragen des Verwaltungsvertragsrechts nur wenig ge- oder jedenfalls kaum erklärt. Dazu gehört auch die Frage, welche Wirkungen Verwaltungsverträge haben, die sich – jedenfalls ihrem Wortlaut nach – als einseitig verpflichtende Verträge zu Lasten des Bürgers darstellen. Hiervon hängt ihre Rechtsnatur und damit auch die Frage der Anwendbarkeit der §§ 54 ff. VwVfG, §§ 53 ff. SGB X und der entsprechenden Vorschriften der Länder ab.

  • Wolfgang Veldboer/Christoph Eckert, Bonn, Zur Entscheidung für interkommunale Zusammenarbeit durch das EuGH-Urteil „Hamburger Stadtreinigung“

    Mit seiner jüngsten Entscheidung in der Rechtssache Hamburger Stadtreinigung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Position deutscher Städte und Gemeinden, interkommunal zu kooperieren, wesentlich gestärkt. Der Entscheidung war eine Jahre währende nationale Auseinandersetzung vorausgegangen, die zu widersprüchlichen Entscheidungen der befassten Oberlandesgerichte geführt hat. Gleichzeitig regt das Urteil, das den Bereich der Abfallentsorgung behandelt, zu Überlegungen an, welche weiteren Aufgabengebiete der öffentlichen Hand einer interkommunalen Zusammenarbeit zugänglich sind.

Buchbesprechungen

  • Claus Dieter Classen, Demokratische Legitimation im offenen Rechtsstaat (Ulrich Karpen)
  • Kay Waechter, Verwaltungsrecht im Gewährleistungsstaat (Thomas Groß)
  • Bettina Auerbach/Alexandra Pietsch, Beamtenstatusgesetz – Kurzkommentar für die Praxis (Heinrich Amadeus Wolff)

Rechtsprechung

  • EuGH, Urteil vom 9.6.2009 – C-480/06 – Kommission/Deutschland - Keine EU-Ausschreibungspflicht bei interkommunaler Zusammenarbeit zum Zwecke öffentlicher Aufgabenerfüllung (vgl. Abhandlung Veldboer/Eckert)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


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