Ausgabe 2/2009, Januar

Abhandlungen

  • Karl-Heinz Ladeur, Hamburg, Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Eine juristische Fehlkonstruktion?

    Das Datenschutzrecht hat sich in den letzten Jahrzehnten immer stärker ausdifferenziert und sich dadurch zugleich von Wandlungsprozessen des öffentlichen Rechts im Allgemeinen und des Verfassungsrechts im Besonderen abgekoppelt. Das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ ist konturlos, es ist dogmatisch nach dem Muster des klassischen Eingriffsabwehrrechts konstruiert, obwohl es keinen bestimmbaren „Schutzbereich“ hat. Stattdessen wäre es auszudifferenzieren in einzelne Komponenten, die spezifischen „sachgeprägten“ Grundrechten zuzuordnen wären (Recht auf Gesundheit etc.). Im Übrigen wäre es eher objektiv-rechtlich als Teil des neuen „Risikorechts“ zu konzipieren.

  • Jan Vollmeyer, Kiel, ZweckprĂĽfung und Zwecksetzung – Wie weit gehen die legislativen Befugnisse des Bundesverfassungsgerichts?

    Dieser Beitrag setzt sich mit der Frage nach der Reichweite des gesetzgeberischen Zwecksetzungsspielraums auseinander. Insbesondere geht es darum, ob und inwieweit das Bundesverfassungsgericht selbst den Zweck der von ihm zu prĂĽfenden Gesetze festlegen darf. Anhand des Beschlusses zum Hufbeschlaggesetz wird gezeigt, welche Probleme eine verfassungsgerichtliche Korrektur der gesetzgeberischen Zwecksetzung nach sich ziehen kann. Dabei wird offenbar, dass eine Diskussion ĂĽber die gesetzgeberische Zwecksetzungskompetenz leicht den alten Streit um die politische Bedeutung der Verfassungsgerichtsbarkeit neu zu entfachen vermag.

  • Meinhard Schröder, Trier, Neuerungen im Rechtsschutz der Europäischen Union durch den Vertrag von Lissabon

    Der Beitrag stellt die Neuerungen des Rechtsschutzes bei gemeinschaftsrechtlich geprägten Sachverhalten im Vertrag von Lissabon und die voraussichtlichen Umsetzungsmaßnahmen im deutschen Recht vor. Besonderes Interesse können der für die Wahl der Richter und Generalanwälte vorgesehene Eignungsprüfungsausschuss, die Erweiterungen der Nichtigkeitsklage und die Einführung der Subsidiaritätsklage insbesondere der nationalen Parlamente beanspruchen. Schon jetzt geben die neuen Vorschriften zu manchen Zweifelsfragen Anlass.

  • Marc Wagner, BrĂĽhl, Die Bundespolizeireform 2008: Aufbauorganisation versus Verfassungsrecht – Eine Analyse

    Reformen im Allgemeinen – und solche der Verwaltung im Besonderen – suggerieren Fortschritt und Modernität. Dabei diversifiziert die sachliche Reformberechtigung von Reform zu Reform. Der Reforminhalt hingegen ist immer auch vom Verfassungsrecht vorgegebenen Grenzen ausgesetzt. Mit Blick auf die Bundespolizeireform 2008 ist verfassungsrechtlich bemerkenswert, dass das in Potsdam ansässige Bundespolizeipräsidium als „Superbundesoberbehörde“ errichtet worden ist. Deren Verfassungskonformität ist nicht a priori ersichtlich, sind selbstständige Bundesoberbehörden nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts doch gerade dadurch gekennzeichnet, dass sie – im Gegensatz zum Bundespolizeipräsidium – über keinen Verwaltungsunterbau verfügen.

Bericht

  • Kathrin Kim, Hamburg, „Die europäische Dienstleistungsrichtlinie: Turbo fĂĽr die Wirtschaft oder Sturm im Wasserglas?“ – 11. Hamburger Wirtschaftsrechtstag am 2. Juli 2008

Buchbesprechung

  • Frederik Roggan (Hrsg.), Online-Durchsuchungen - Rechtliche und tatsächliche Konsequenzen des BVerfG-Urteils vom 27. Februar 2008 (Gerrit Hornung)

Rechtsprechung

  • BVerfG, Urteil vom 30.7.2008 – 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08 und 1 BvR 906/08 – Nichtraucherschutz; Rauchverbot in Gaststätten (vgl. Abhandlung Vollmeyer)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


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