Ausgabe 17/2018, August

Thematischer Schwerpunkt: Polizeirecht

Abhandlungen

  • Anna Leisner-Egensperger, Jena, Polizeirecht im Umbruch: Die drohende Gefahr

    Der Begriff der drohenden Gefahr wurde vom Bundesverfassungsgericht zu Online-Durchsuchungen geprägt und mit Bezug auf terroristische Straftaten präzisiert. Er lässt sich im Sicherheitsrecht verallgemeinern und in die eingeführte Gefahrdogmatik einordnen. Eine Absenkung der staatlichen Eingriffsschwelle steht nicht zu befürchten. Vielmehr führt die Anknüpfung an eine Tatsachengrundlage als Prognosebasis in ihrer Verschmälerung des Anwendungsbereichs der konkreten Gefahr zu größerer Rechtssicherheit. Als dogmatische Brücke zwischen Gefahrenvorsorge und klassischer Gefahrenabwehr, beschränkt auf höchstrangige Rechtsgüter, steht der Tatbestand der drohenden Gefahr auch im Einklang mit einer rechtsstaatlich bestimmten Erweiterung des Störerbegriffs. Seine Aufnahme in den derzeit erarbeiteten, neuen Musterentwurf zur Vereinheitlichung des Polizeirechts der Länder ist daher zu empfehlen.

  • Markus Ogorek, Wiesbaden, Risikovorsorgende VideoĂĽberwachung – Eine unzulässige Vermengung präventiver und repressiver Polizeitätigkeit?

    Die Polizeigesetze enthalten Ermächtigungen zur Videoüberwachung, die potenzielle Störer im Vorfeld der Entstehung einer konkreten Gefahr von gefahrverursachendem Verhalten – insbesondere der Begehung von Straftaten – abhalten sollen. Die abschreckende Wirkung dieser Maßnahmen beruht nicht zuletzt darauf, dass die erhobenen Daten in späteren Strafverfahren als Beweismittel verwertet werden können. Der nachfolgende Beitrag geht der Frage nach, ob den Ländern die Gesetzgebungskompetenz für eine solche Form der „Prävention durch Repression“ zusteht. Darüber hinaus werden die verfassungsrechtlichen Anforderungen beleuchtet, die mit Blick auf Regelungsdichte, Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit an eine risikovorsorgende Videoüberwachung zu stellen sind.

  • Thorsten Masuch, Frankfurt am Main, Der charakterlose Polizist – Zur persönlichen Eignung fĂĽr den Polizeivollzugsdienst

    „Her mit der Polizei!“ – So titelte die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung am 7. August 2016. Ein halbes Jahr später folgte: „Deutschland braucht mehr Polizisten“. Die politische Forderung „Mehr Polizisten ausbilden und einstellen“ ist schnell erhoben. Es scheinen sich zunehmend auch wieder junge Menschen für den Polizeiberuf zu interessieren. Überall erfolgen erhöhte Neueinstellungen. Doch welche Polizisten braucht das Land? Was müssen (angehende) Polizeibeamtinnen und -beamte unbedingt mitbringen? Welche gesundheitlichen, körperlichen und charakterlichen Eigenschaften müssen Bewerber bzw. junge Beamte aufweisen? Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit der charakterlichen als Teil der persönlichen Eignung für den Polizeivollzugsdienst.

  • Guy Beaucamp, Hamburg, Die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG

    Unter den vielen Verschärfungen des Waffenrechts, die in den letzten Jahren beschlossen wurden, findet sich die in der Überschrift genannte Regelung, die – vereinfacht gesagt – verhindert, dass verfassungsfeindlich gesinnte Personen und Mitglieder verfassungsfeindlicher Organisationen in den Besitz von Waffen kommen oder diese behalten dürfen. Der folgende Beitrag stellt diese Regelung auf den Prüfstand und untersucht die Norm selbst sowie ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz.

Buchbesprechungen

  • Wim Voermans/Maarten Stremler/Paul Cliteur, Constitutional Preambles – A Comparative Analysis (Michael Fuchs)
  • Andreas Wegmer, Die staatshaftungsrechtliche Relevanz behördlicher Informationstätigkeit – Möglichkeiten des Sekundärrechtsschutzes geschädigter Unternehmer und Verbraucher (Martin S. Haase)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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