Ausgabe 15/2016, August

Abhandlungen

  • Christian Calliess/Miriam Dross, Berlin, TTIP: Regulierungszusammenarbeit auf Kosten der Umwelt?

    Das geplante transatlantische Handels- und Investitionsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) zwischen der EU und den USA steht in der Kritik. Diese richtet sich auch gegen die geplante Zusammenarbeit in Regulierungsfragen, weil mit ihr die Befürchtung verbunden wird, dass das Schutzniveau im Umwelt- und Gesundheitsbereich sinken könnte. Der nachfolgende Beitrag stellt zunächst die regulatorische Kooperation in ihren Grundzügen dar und ordnet sie dann im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die Umwelt ein.

  • Martina Adler, Stuttgart, Zugang zu staatlichen Informationen quo vadis? – Entwicklungslinien und Schwachstellen der Informationsrechte nach IFG und UIG

    (Staatliche) Informationen gewinnen stetig an Gewicht. Es ist demnach nicht verwunderlich, wenn der Zugang zu staatlichen Informationen in den letzten Jahren immer weiter in den gesellschaftlichen wie auch politischen Fokus gerückt ist. Diese verstärkte Aufmerksamkeit von Gesellschaft und Politik hat dazu geführt, dass der Zugang zu staatlichen Informationen in Deutschland in den letzten Jahren stark ausgeweitet wurde. Daneben wurde dieser Prozess auch von völkerrechtlichen sowie unionsrechtlichen Entwicklungen geprägt. Insbesondere der deutsche Gesetzgeber sollte sich jedoch nicht auf dem erreichten Status quo ausruhen. Er sollte vielmehr die noch bestehenden Schwachstellen beim Zugang zu staatlichen Informationen beseitigen.

  • Hans Hermann Bowitz, Frankfurt am Main, Zur Bedeutung des Votums des Präsidialrats bei der Bundesrichterwahl

    Bei der Berufung von Richterinnen und Richtern durch den Bundesrichterwahlausschuss mit dem verfassungsrechtlich vorgegebenen Ziel, die freien Positionen bei den Bundesgerichten dem Prinzip der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG folgend zu besetzen, kommt der Stellungnahme des Präsidialrats für die Verfolgung des Bewerberverfahrensanspruchs eines unterlegenen Bewerbers eine zentrale Bedeutung zu, weil der Bundesrichterwahlausschuss in zulässiger Weise auf eine Begründung verzichtet. Auch wenn der Bundesrichterwahlausschuss an die Stellungnahme des Präsidialrats in keiner Weise gebunden ist, stellt dieses Votum doch im Verfahrensablauf eine entscheidende Weichenstellung dar, die Einfluss auf die Wahlentscheidung haben kann. Allein deshalb muss auch das Votum des Präsidialrats den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG in gleicher Weise allen Bewerbern gegenüber genügen. Ob das der Fall ist, kann jedenfalls inzidenter im Rahmen der Verfolgung des Bewerberverfahrensanspruchs einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden.

  • Sebastian tho Pesch, Hamburg, Maritime Grenzen zwischen Bundesländern in der deutschen AusschlieĂźlichen Wirtschaftszone

    Bei der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) handelt es sich um ein seevölkerrechtliches Gebiet, in welchem der Küstenstaat bestimmte Vorrechte genießt. Die AWZ ist dem Küstenmeer vorgelagert und gehört nicht zum Staatsgebiet. Die Bundesrepublik Deutschland beansprucht eine AWZ und hat mit den angrenzenden Nord- und Ostseeanrainerstaaten entsprechende Grenzverträge geschlossen. Die innerstaatlichen Grenzen in der AWZ, also zwischen den Bundesländern, sind bislang nicht (abschließend) geklärt, obwohl sie für die Frage, welches Bundesland für exekutive und legislative Hoheitsakte zuständig ist, von grundsätzlicher Bedeutung sind. Dieser Beitrag legt dar, warum eine Grenzziehung notwendig ist, wie solche Grenzen gezogen werden können, und begründet, in welchem Umfang bereits Grenzen festgelegt wurden.

Buchbesprechungen

  • Gerd Hager/Felix Hammer/Oliver Morlock/Dagmar Zimdars/Dimitrij Davydov, Denkmalrecht Baden-WĂĽrttemberg – Kommentar, 2. Auflage (Ernst-Rainer Hönes)
  • Carsten Giersch, Das internationale Soft Law – Eine völkerrechtsdogmatische und völkerrechtssoziologische Bestandsaufnahme (Michael Fuchs)
  • Hans Christian Wilms, Die Unverbindlichkeit der Verantwortung – Ethikkodizes der Wissenschaft im deutschen, europäischen und internationalen Recht (Margrit Seckelmann)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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