Ausgabe 14/2014, Juli

Abhandlungen

  • Sophie-Charlotte Lenski, Konstanz, Regierungs- und Fraktionsarbeit als Parteiarbeit – Skizze einer Kontrolltrias

    Die institutionelle Vermischung von Parteien auf der einen Seite und Regierung und Parlament auf der anderen Seite führt in regelmäßigen Abständen zur Skandalisierung durch die Öffentlichkeit. Während die Politikwissenschaft vor diesem Hintergrund zur weitgehenden Aufgabe der Unterscheidung neigt, hält die Rechtswissenschaft aufgrund eines entsprechenden zwingenden normativen Befundes an ihr fest, widmet jedoch den schwierigen rechtlichen Folgen der Differenz nur wenig Aufmerksamkeit. Die nach geltendem Recht bestehenden Kontrollmechanismen erweisen sich insofern bei näherer Betrachtung als äußerst defizitär und verschieben grundlegende Fragen des demokratischen Verständnisses in einen perspektivisch verkürzten Bereich des Parteienwettbewerbs.

  • Roland Ismer/Klaus MeĂźerschmidt/Stefanie Baur, NĂĽrnberg, Vor Ernennung begangene Straftaten im Beamtenrecht

    Nach einer neueren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist die allgemeine Frage nach eingestellten Straf- und Ermittlungsverfahren bei der Bewerbung auf eine Anstellung im öffentlichen Dienst unzulässig. Eine Kündigung kann nicht allein darauf gestützt werden, dass der Bewerber die Frage wahrheitswidrig beantwortet hat. Der nachfolgende Beitrag legt dar, dass im Beamtenrecht ähnliche Grundsätze zu gelten haben. Außerdem werden die Besonderheiten bei Auslandstaten aufgezeigt.

  • Matthias Friehe/Christopher Lipp, Marburg, Freies Geleit fĂĽr Edward Snowden?

    In der Affäre um die globale Überwachung und Speicherung von Telekommunikationsdaten durch den amerikanischen Auslandsgeheimdienst NSA gibt es eine rege politische Debatte um die mögliche Ladung Edward Snowdens vor den Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages. Ein besonders kritischer Aspekt in diesen Debatten ist die Zusicherung freien Geleits. Der Beitrag zeigt auf, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht verpflichtet ist, Snowden an die Vereinigten Staaten von Amerika auszuliefern. Über den Einzelfall hinaus beleuchtet die Abhandlung, wie Zeugen vor Untersuchungsausschüssen ein freies Geleit zugesichert werden kann.

Kleinere Beiträge

  • Heinrich Amadeus Wolff, Bayreuth, Anmerkung zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 8.4.2014 zur Vorratsdatenspeicherung

    Der Europäische Gerichtshof hat am 8.4.2014 das lang erwartete Urteil zur Vorratsdatenspeicherung gefällt und dabei eine datenschutzfreundliche Position eingenommen. Er entwickelt sich dabei zum Motor für die europäischen Grundrechte und geht im Bereich des Datenschutzes über die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts hinaus. Das Urteil wird nicht nur den europäischen Datenschutz, sondern die europäische Grundrechtsdogmatik wesentlich mitprägen.

  • RenĂ© Brosius-Linke, Wiesbaden, Die Vorlageentscheidung des Bundesverfassungsgerichts – Dogmatischer Stellungskampf mit Risiko

    Das Echo des ersten Vorlagebeschlusses in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts hallt noch immer nach. Der Blick wird jedoch zunehmend auf mögliche Auswirkungen der anstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gerichtet. Sowohl materiell als auch institutionell birgt das Vorgehen der Karlsruher Richter erhebliche Risiken. Hat sich das Bundesverfassungsgericht selbst aufgegeben, in dem es zentrale Fragen an Luxemburg weitergab, oder gestaltet es die europäische Rechtswirklichkeit selbstbewusst mit? Der Beitrag geht auf mögliche Entwicklungen ein und hinterfragt dabei auch das vom Bundesverfassungsgericht aufgerufene Kooperationsverhältnis der obersten Gerichte.

Buchbesprechung

  • Klaus Heuvels/Stefan Höß/Matthias KuĂź/Volkmar Wagner (Hrsg.), Vergaberecht – Gesamtkommentar zum Recht der öffentlichen Auftragsvergabe (Thorsten Siegel)

Rechtsprechung

  • EuGH, Urteil vom 8.4.2014 – C-293/12 u. C-594/12 – Unvereinbarkeit der Richtlinie ĂĽber die Vorratsdatenspeicherung mit höherrangigem Unionsrecht (vgl. Beitrag Wolff)
  • BVerwG, Urteil vom 27.2.2014 – 2 C 1.13 – Streikverbot fĂĽr Beamte

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


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