Ausgabe 13/2018, Juni

Abhandlungen

  • Hermann Hill, Speyer, Agiles Verwaltungshandeln im Rechtsstaat

    Wenn sich die zugrunde liegenden Lebensverhältnisse ändern, müssen auch die Handlungsweisen der Verwaltung angepasst werden, um effektive Lösungen für die Aufgaben der Verwaltung zu finden. Agiles Verwaltungshandeln bietet insofern neue Möglichkeiten zur Bewältigung komplexer und turbulenter Verhältnisse. Der Beitrag untersucht, welche rechtlichen und kulturellen Möglichkeiten und Ansätze es gibt, agiles Verwaltungshandeln im Rechtsstaat umzusetzen.

  • Tamiko Kehrer, Karlsruhe/Daniel Rölle, Speyer, Die Theorie der „Public Service Motivation“ – Attraktivitätspotenziale fĂĽr den öffentlichen Dienst in Deutschland

    Das Konzept der Public Service Motivation (PSM) postuliert einen Unterschied zwischen der Motivation im öffentlichen zu der im privaten Sektor und erweitert damit das Feld der Motivationsforschung um den Bereich des öffentlichen Sektors und seinen Bediensteten. Das Verständnis um die Motivationslagen innerhalb der öffentlichen Verwaltung kann zur Steigerung der Attraktivität derselben beitragen, da dem öffentlichen Dienst Anwerbungstaktiken der freien Wirtschaft, wie z.B. finanzielle Anreize, versagt bleiben. Der vorliegende Beitrag untersucht, inwiefern sich aus dem PSM-Konzept praktischer Nutzen für das Personalmanagement des öffentlichen Dienstes ziehen lässt. Der im Folgenden aufgezeigte Mangel an empirischen Ergebnissen in Deutschland verdeutlicht die Relevanz eines Erkenntnisgewinns hierzulande.

  • Ulrich Smeddinck, Braunschweig, Halle/Basil Bornemann, Basel, Verkehr, Mobilität, Nudging – Zugleich zum Stand von Regulieren durch AnstoĂźen in Deutschland

    Die Regulierung orientiert sich statt an der bloßen Bewältigung von Verkehrsmengen immer stärker an einer vernetzten Mobilität. Nudging – Regulieren durch Anstoßen – findet hier ein interessantes Anwendungsfeld, insbesondere wenn Entscheidungsarchitekturen elektronisch ausgestaltet werden. Der Beitrag schildert die Entwicklung, liefert Beispiele und ordnet das Geschehen grundsätzlich ein.

  • Fiete Kalscheuer/Annika Jacobsen, Kiel, Der Parlamentsvorbehalt: Wesentlichkeitstheorie als Abwägungstheorie

    Der Parlamentsvorbehalt ist kein Selbstzweck. These dieses Aufsatzes ist es, dass die Wesentlichkeitstheorie, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Reichweite des Parlamentsvorbehalts bestimmt, als Abwägungstheorie zu verstehen ist. Der historische Funktionswandel des Parlamentsvorbehalts spricht dabei gegen eine weite Anwendung der Wesentlichkeitstheorie. Während im 19. Jahrhundert die Exekutive im Machtbereich des Monarchen lag, ist unter dem Grundgesetz auch die Exekutive demokratisch legitimiert. Notwendig ist heute daher eine Abwägung der Argumente, die im Hinblick auf den konkreten Regelungsgegenstand für oder gegen eine Regelung durch den parlamentarischen Gesetzgeber sprechen. Im Folgenden soll dies anhand tierschutzrechtlicher Verordnungen verdeutlicht werden. Diese sind deswegen als Beispiel besonders geeignet, weil hier regelmäßig verschiedenste Interessen aufeinanderstoßen und zum Ausgleich zu bringen sind.

Buchbesprechung

  • Carl Schmitt, TagebĂĽcher – 1925 bis 1929; hrsg. v. Martin Tielke und Gerd Giesler (Reinhard Mehring)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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