Ausgabe 11/2016, Juni

Abhandlungen

  • Thomas GroĂź, OsnabrĂĽck, Kollegialprinzip und Hochschulselbstverwaltung

    Das Verhältnis der gewählten Kollegialorgane zu den Hochschulleitungen und den Hochschulräten ist in den Landeshochschulgesetzen unterschiedlich ausgestaltet. Die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zeigt Grenzen der internen Machtverschiebung auf, deren Umsetzung die aktuelle wissenschaftspolitische Diskussion beschäftigt. Der Beitrag analysiert die wichtigsten Entscheidungen und die sich aus ihnen ergebenden Konsequenzen.

  • Thomas Giegerich, SaarbrĂĽcken, Automatisierte Einzelabfrage von Halterdaten aus ausländischen Fahrzeugregistern zwecks Ahndung bloĂźer Parkverstöße?

    Die automatisierte Einzelfallabfrage von Halterdaten durch deutsche Behörden aus französischen Fahrzeugregistern zwecks Ahndung von Parkverstößen durch Fahrzeuge mit französischem Kennzeichen im Saarland ist nach Maßgabe von Art. 12 Abs. 1 des Ratsbeschlusses 2008/615/JI in Verbindung mit dem durch Bundesgesetz vom 31. Juli 2009 eingefügten § 1 des Ausführungsgesetzes zum Prümer Vertrag zulässig. Diese Vorschriften bilden eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für Eingriffe in die deutschen und europäischen Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre der betroffenen Personen. Der Datenschutz ist in hinreichendem Maße gewährleistet. Die Richtlinie (EU) 2015/413 hat diese zum Zeitpunkt ihres Erlasses bereits zulässige Abfragemöglichkeit nicht verboten.

  • Thomas Sauerland, BrĂĽhl, Der Widerruf auflagenbeschwerter EinbĂĽrgerungen

    Die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit als statusbegründender Verwaltungsakt wird in der Rechtswissenschaft einhellig als „nebenbestimmungsfeindlich“ klassifiziert. In der Konsequenz darf etwa ein Verstoß gegen eine der Einbürgerungsentscheidung beigefügte Auflage nicht mit einem Widerruf der Einbürgerung nach § 49 VwVfG geahndet werden. Der Beitrag zeigt auf, dass dieser Befund nicht zwingend ist, sondern zu differenzieren gilt: Zumindest Ermessenseinbürgerungen können sehr wohl mit einer Nebenbestimmung in Gestalt einer Auflage versehen und im Fall des Auflagenverstoßes widerrufen werden.

  • Florian Edinger, Mainz/Wiesbaden, Keine Vollkostenerstattung fĂĽr den Kita-Ausbau – Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz verneint Erstattungsanspruch der Kommunen nach dem Konnexitätsprinzip (die Entscheidung finden Sie in diesem Heft auf Seite 482)

    Wer bestellt, bezahlt: Das ist der Kern des sogenannten Konnexitätsprinzips. Es ist in unterschiedlicher Form im Verfassungsrecht der Länder verankert und gibt den Kommunen einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich, wenn das Land ihnen kostenträchtige Aufgaben überträgt oder bestehende Aufgaben erweitert. Streit herrscht darüber, ob der durch Bundesgesetz vorgegebene Ausbau der Kindertagesstätten (Kita) für die unter Dreijährigen unter das Konnexitätsprinzip fällt. In Brandenburg und Nordrhein-Westfalen erstritten die Kommunen eine Kostenerstattung nach dem Konnexitätsprinzip. Dagegen wies der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz nunmehr entsprechende Anträge zurück. Der Beitrag kommentiert diese Entscheidung mit ihren Hintergründen und Folgen.

Buchbesprechungen

  • Thomas Wischmeyer, Zwecke im Recht des Verfassungsstaates – Geschichte und Theorie einer juristischen Denkfigur (Carsten Bäcker)
  • Sebastian von Einsiedel/David M. Malone/Bruno Stagno Ugarte (Hrsg.), The UN Security Council in the 21st Century (Michael Fuchs)
  • Ardita Driza Maurer/Jordi Barrat (Hrsg.), E-Voting Case Law – A Comparative Analysis (Nadja Braun Binder)
  • Wolfgang Schrödter (Hrsg.), Baugesetzbuch; 8. Auflage (Hansjochen DĂĽrr)

Rechtsprechung

  • VerfGH Rheinl.-Pf., Beschluss vom 30.10.2015 – VGH N 65/14 – Konnexitätsprinzip; Mehrbelastungsausgleich (vgl. Beitrag Edinger)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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