Ausgabe 11/2012, Juni

Abhandlungen

  • JĂĽrgen KĂĽhling/Michael Biendl, Regensburg, Zulässiger Universaldienstumfang im Zeitalter des Breitbandausbaus – Europa- und verfassungsrechtliche Grenzen staatlicher Fördermodelle

    Die Diskussion im Rahmen der Novelle des Telekommunikationsgesetzes hat insbesondere mit dem CDU/CSU-Vorschlag eines gesetzlich hoch angesetzten Universaldienstlevels von zunächst 16 Mbit/s bis 2012 und sodann 50 Mbit/s bis 2016 nicht nur praktisch und ordnungspolitisch, sondern auch verfassungs- und europarechtlich problematische Modellvorstellungen offenbart. Im Gesetzgebungsprozess sind sie daher zu Recht gescheitert, obwohl alternative Ansätze zur Förderung einer besseren Breitbandversorgung in der Fläche durchaus im Einzelfall sinnvoll sind. Der folgende Beitrag zeichnet für künftige Diskussionen, aber auch für die anstehende exekutive Überprüfung der Universaldienstversorgung durch die Bundesnetzagentur die rechtlichen Grenzen nach und zeigt die praktischen Konsequenzen auf. Dabei wird die Diskussion um die Aktivierung des geltenden Universaldienst-Mechanismus die bislang eher „akademische“ Frage nach dessen verfassungsrechtlicher Legitimation in neuer Schärfe aufwerfen.

  • Jan Philipp Schaefer, Heidelberg, Die Vakanz an der Spitze des Bundes: Zur verfassungsrechtlichen Schwebelage nach dem RĂĽcktritt des Bundespräsidenten

    Die verfassungsrechtliche Lage zwischen vorzeitiger Erledigung des Amtes des Bundespräsidenten und der Vereidigung des neuen Bundespräsidenten ist in der Fachliteratur bislang nur kursorisch untersucht worden. Das Interesse des Schrifttums galt nahezu ausschließlich der sog. Nebenvertretung des Bundespräsidenten durch den Präsidenten des Bundesrates im Falle zeitweiliger Verhinderung. Die sofortigen Rücktritte des neunten und des zehnten Bundespräsidenten in zeitlich kurzer Folge bieten Gelegenheit zur Analyse der verfassungsrechtlichen Grenzen der Amtsbefugnisse des kommissarischen Bundespräsidenten. Ausgangspunkt der Prüfung ist Art. 57 Alt. 2 GG. Ferner wird ein Blick auf rechtliche Voraussetzungen und Rechtsfolgen des im Grundgesetz nicht näher präzisierten Rücktritts vom politischen Amt geworfen.

  • Thomas Siems, Köln, Aufgaben eines militärischen Nachrichtendienstes – Eine rechtliche Betrachtung des MAD gestern – heute – morgen

    Der Militärische Abschirmdienst der Bundeswehr (MAD) kann auf eine bewegte und nicht immer skandalfreie Geschichte zurückblicken. Zuletzt ist es um den Dienst viele Jahre ruhig gewesen – scheinbar so ruhig, dass unlängst die Auflösung des „geheimsten aller Geheimdienste“ und eine Verteilung seiner Aufgaben gefordert wurden. Ein Blick auf die Entwicklung des MAD zeigt, dass sich nicht nur die rechtliche Basis für die Arbeit des MAD merklich gewandelt hat, sondern auch die Aufgabenstellungen dem Wandel der Zeit gefolgt sind. Auch wenn der Bundesminister der Verteidigung den MAD in der aktuellen Strukturreform beinahe unberührt gelassen hat, wird der Dienst als Teil der Sicherheitsbehörden-Architektur auf den Prüfstand gestellt. Im Folgenden wird die rechtliche Entwicklung des MAD von einem im Erlasswege aufgestellten Nachrichtendienst bis zu seinen heutigen, gesetzlich statuierten Aufgaben nachgezeichnet und die Diskussion um die Zukunft des militärischen Dienstes beleuchtet.

  • Sven Polenz, Kiel, Das neue Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein – Erfolgsgeschichte einer EntbĂĽrokratisierung

    Mit dem Informationszugangsgesetz ist dem schleswig-holsteinischen Gesetzgeber etwas gelungen, was bisher weder auf Bundes- noch auf Landesebene glĂĽckte: Eine Kehrtwende von der Ăśberregulierung im Bereich des Informationsfreiheitsrechts hin zu einem modernen und verwaltungseffizienten Open Government. Der Beitrag gibt einen Ăśberblick zu den Neuregelungen und bietet zugleich Anregungen zur Nachahmung.

Buchbesprechungen

  • Gunnar Folke Schuppert, Governance und Rechtsetzung – Grundfragen einer modernen Regelungswissenschaft (Klaus W. Grewlich)
  • Jens-Peter Schneider/Christian Theobald (Hrsg.), Recht der Energiewirtschaft, Praxishandbuch; 3., neu bearb. Auflage (Clemens Arzt)
  • Cornelia Vismann, Medien der Rechtsprechung (Margrit Seckelmann)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


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