Ausgabe 11/2011, Juni

Abhandlungen

  • Hans-GĂĽnter Henneke, Berlin/OsnabrĂĽck, Finanzkontrolle im föderativen Staat - Im Spannungsverhältnis zwischen Effektivitätsmaximierung und Wahrung von Selbstverwaltung und Haushaltsautonomie

    Mit Beschluss vom 7. September 2010 (2 BvF 1/09, DÖV 2010, 982 LS 953) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass bei einem Auseinanderfallen von Verwaltungs- und Finanzierungszuständigkeit für Prüfbefugnisse des Bundes grundsätzlich auf die Verwaltungszuständigkeit abzustellen ist (dazu II.). Die Prüfungs- und Erhebungskompetenzen des Bundesrechnungshofs (BRH) sind mit den Exekutivkompetenzen des Bundes, die sich in besonderen Einzelfällen auch aus Art. 104 a Abs. 5 Satz 1 Hs. 2, Satz 2 herleiten können (dazu II. 2.) und Grund und Grenze der Tätigkeit des Bundesrechnungshofs bilden, verknüpft. Für die Bestimmung der Reichweite seiner Befugnisse gibt die Annahme einer Finanzgewalt demgegenüber nichts her (dazu III.). Daher ist nicht nur § 6 a ZuInvG partiell verfassungswidrig (dazu II., III.), sondern auch § 6 b SGB II (dazu IV.).

  • Hellmut Wagner, Karlsruhe, Die Verfassungsmäßigkeit der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder – Eine Erwiderung auf den Beitrag von Simon Sieweke, Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortsetzung der Exzellenzinitiative, DĂ–V 2009, 946 ff.

    Nach Auffassung von Sieweke, DÖV 2009, 946 ff., genügt die am 4. Juni 2009 beschlossene Fortsetzung der Exzellenzinitative nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Er weist dabei auf drei Hauptgesichtspunkte hin: 1. „Die Zielrichtung der neuen Auflage der Exzellenzinitiative, durch gemeinsame Förderung von Bund und Ländern, Spitzenhochschulen zu schaffen“, sei mit der Neufassung von Art. 91 b GG „verfassungsrechtlich ausgeschlossen“. 2. Beim Zustandekommen der neuen Auflage der Exzellenzinitiative seien die Parlamente unzureichend beteiligt worden. 3. Die Wertentscheidung des Art. 5 Abs. 3 GG erfordert es, „das Vergabeverfahren der Exzellenzinitiative detaillierter zu regeln.“ Demgegenüber ist festzustellen, dass die Fortsetzung der Exzellenzinitiative (und damit ihrer sog. dritten Förderlinie: Zukunftskonzepte ) in jeder Hinsicht verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Sieweke geht in wesentlichen Punkten von einer unzutreffenden Bewertung der Tatsachenlage aus und übersieht Elemente verfassungsrechtlicher Maßstäbe in Bezug auf die Weiterentwicklung neuer Formen der Zusammenarbeit im Wissenschaftssystem.

  • Simon Sieweke, Hamburg, Die Verfassungswidrigkeit der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder – Replik auf Hellmut Wagner, Die Verfassungsmäßigkeit der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder, DĂ–V 2011, 427 ff.

    Die nachfolgenden AusfĂĽhrungen nehmen Stellung zur Kritik von Wagner an der Bewertung der Exzellenzinitiative in DĂ–V 2009, 946 ff. Es wird dargelegt, dass die Exzellenzinitiative trotz ihres geringen finanziellen Umfangs erhebliche Effekte auf den Hochschulbereich besitzt (I.). Des Weiteren wird begrĂĽndet, warum die Exzellenzinitiative entgegen der Ansicht von Wagner den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genĂĽgt (II. bis IV.).

  • Stefan Pilz/Heidi Dittmann, Ilmenau, Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion am Scheideweg – Essentialia eines ständigen robusten Krisenmechanismus

    Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise hat die Europäische Union in eine Bewährungsprobe gestürzt, die seit zwei Jahren andauert und deren Ende nicht absehbar ist. Nachdem zunächst nur die Rettung von Banken und Industrieunternehmen notwendig wurde, steht nun die Rettung von verschuldeten EU-Mitgliedstaaten auf der Agenda der Europäischen Union. Diese Rettungsmission wird allerdings mit dem Problem konfrontiert, dass in den Verträgen ein verfahrensrechtlicher Rahmen und geeignete Instrumentarien, um der Insolvenz von Mitgliedstaaten entgegenzuwirken, nicht vorgesehen sind. Vor diesem Hintergrund erscheint es angebracht, der Frage nachzugehen, welche grundsätzlichen Anforderungen an einen ständigen Krisenbewältigungsmechanismus zu stellen sind.

Buchbesprechungen

  • Hans-Christof Kraus/Heinrich Amadeus Wolff (Hrsg.), Souveränitätsprobleme der Neuzeit – Freundesgabe fĂĽr Helmut Quaritsch anlässlich seines 80. Geburtstages (Michael Kilian)
  • Harald Hofmann/JĂĽrgen Gerke, Allgemeines Verwaltungsrecht – Mit Bescheidtechnik, Verwaltungsvollstreckung und Rechtsschutz (Kurt Kippels)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


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