Ausgabe 10/2016, Mai

Abhandlungen

  • Ekkehard Hofmann, Trier/Ekaterini Iliadou,, Athen, Die Hilfspakete fĂĽr Griechenland und ihre Umsetzung im Bereich der Altersrenten – Zum Urteil des Höchsten Griechischen Verwaltungsgerichts vom 18. Juni 2015 in der Rechtssache Nr. 2287/2015 und seinen Nachwirkungen

    Die Debatte um die Bewältigung der Flüchtlingskrise steht – zu Recht – im Vordergrund der öffentlichen Auseinandersetzung in Europa. Nicht vergessen werden darf aber, dass die wirtschaftlichen Probleme mancher Mitgliedstaaten keinesfalls beseitigt und ausgestanden sind. Zu den Ländern, in denen sich beides in beunruhigender Weise überschneidet, zählt Griechenland. Der Beitrag zeichnet die Entwicklung der letzten Jahre nach und analysiert das Urteil des Höchsten Verwaltungsgerichts Griechenlands (HVerwGr) vom 18. Juni 2015, mit dem die Richter zentrale Maßnahmen zur Umsetzung der europäischen Hilfspakete auf dem Gebiet der Altersrenten für verfassungswidrig erklärt haben.

  • Kay Waechter, Hannover, GroĂźvorhaben und Strukturwandel

    Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob das in der Bevölkerung teils verbreitete Unbehagen an Großvorhaben seinen Grund auch darin haben kann, dass der Staat bei Phänomenen von Strukturwandel im Vergleich zu Einzeleingriffen in Grundrechte für den Bürger ungünstigere Maßstäbe bei der Rechtmäßigkeitsbeurteilung anwendet. Als Paradigma für einen Strukturwandel wird die Erzählung Johann Wolfgang von Goethes von Fausts Landgewinnung gewählt. Die analytische Betrachtung dieser Episode im Lichte unserer Rechtsordnung führt zu einer Reihe von Hypothesen für typische rechtliche Eigenarten von Strukturwandel. Die Antwort auf die Ausgangsfrage wird an zwei Stellen gesucht: In Regelungen des Grundgesetzes zu Fällen von Strukturwandel und in der Rechtsprechung zu Großvorhaben.

  • Christian Stenneken/Janosch Neumann, Bochum, Urbane Seilbahnen als Gegenstand des Planfeststellungsrechts – Innovative Infrastruktur oder stadtplanerische Träumerei?

    Seilbahnen sind seit vielen Jahrzehnten in Bergregionen etabliert und aus dem Landschaftsbild der Alpen, aber auch vieler Mittelgebirge nicht mehr hinwegzudenken. Dieselbe Feststellung lässt sich für innerstädtische Bereiche derzeit allerdings kaum treffen. Urbane Seilbahnen werden bislang – jedenfalls in der öffentlichen Wahrnehmung – vorwiegend als ein Phänomen der exotischen Lösung für Sonderverkehre betrachtet. Dies könnte sich in Zukunft ändern, wenn Seilbahnen im allgemeinen Stadtverkehr infrastrukturelle Funktionen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) übernehmen. Vor diesem Hintergrund gibt der vorliegende Aufsatz einen Überblick über die fachplanungsrechtliche Zulassung von urbanen Seilbahnen und die damit verbundenen Rechtsprobleme.

Kleinerer Beitrag

  • Markus Vašek, Wien, § 47 Aufenthaltsgesetz nach Perinçek

    § 47 AufenthG ermächtigt in unterschiedlicher Reichweite die Ausländerbehörden zur Einschränkung der politischen Betätigung von Ausländern. Unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten wurde diese Bestimmung als unproblematisch angesehen, weil Art. 16 EMRK einen einschlägigen Vorbehalt zur Meinungs- sowie zur Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit von Ausländern enthält. In einer jüngeren Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dieser Bestimmung klarere Konturen verliehen, die für die konventionskonforme Auslegung des § 47 AufenthG bedeutsam sind.

Buchbesprechungen

  • Emanuel V. Towfigh, Das Parteien-Paradox – Ein Beitrag zur Bestimmung des Verhältnisses von Demokratie und Parteien (Ulrich Karpen)
  • Sebastian Heer, Parlamentsmanagement – Herausbildungs- und Funktionsmuster parlamentarischer Steuerungsstrukturen in Deutschland vom Reichstag bis zum Bundestag (Michael Fuchs)

Rechtsprechung

  • BVerfG, Beschluss vom 15.12.2015 – 2 BvR 2735/14 – Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes gegen unionsrechtlich determinierte Hoheitsakte zur Wahrung der Verfassungsidentität

Vollständiges Inhaltsverzeichnis

Diese Ausgabe bei beck-online.de lesen

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.