Ausgabe 10/2013, Mai

Abhandlungen

  • Utz Schliesky/Jakob Tischer, Kiel, Möglichkeiten einer gesetzgeberischen Steuerung von Verwaltungsreformen - Am Beispiel der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

    Eine Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist dringend geboten. Ist das „Ob“ einer Reform kaum noch umstritten, so konzentrieren sich die Auseinandersetzungen zwischenzeitlich auf das „Wie“. War zunächst ein gesetzgeberisches Tätigwerden angedacht, so hat der zuständige Bundesverkehrsminister im Februar 2013 angekündigt, eine rein „exekutivische Reform“ durchzuführen – und sogleich heftigen Widerspruch aus dem parlamentarischen Raum erfahren. Der Beitrag lotet am Beispiel der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes die Möglichkeiten des Gesetzgebers aus, eine Verwaltungsreform anzustoßen und inhaltlich zu prägen.

  • Johannes Caspar, Hamburg, Informationsfreiheit, Transparenz und Datenschutz

    Das Maß der zu gewährleistenden Transparenz staatlichen Handelns ist derzeit in Bund und Ländern in sehr unterschiedlicher Weise gesetzlich geregelt. Das überrascht, denn es besteht eine sehr enge Beziehung zwischen dem Informationszugang zu öffentlichen Aufzeichnungen und der demokratischen Gestaltungsmacht der Bürger insbesondere unter den technischen Bedingungen des Wissensaustauschs in der digitalen Gesellschaft. Das in behördlichen Dokumenten gesammelte Wissen ist die zentrale kognitive Ressource für die Beteiligung an demokratischen Prozessen. Vor diesem Hintergrund erscheint es erforderlich, die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Prinzips der Transparenz für die Gesetzgebung im demokratischen Verfassungsstaat näher zu analysieren. Besonderes Augenmerk gilt dabei dem Verhältnis zum Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung und den sich hieraus ergebenden Schranken.

  • Matthias Knauff, Jena, Auslegung oder Anwendung des Europarechts? - Bemerkungen zur Vorlagepflicht an den EuGH

    Die Bereitschaft letztinstanzlicher Gerichte, europarechtliche Zweifelsfragen dem EuGH im Vorabentscheidungsverfahren vorzulegen, ist nur gering ausgeprägt. Anlässlich eines ohne eine derartige Vorlage im Oktober 2012 ergangenen Urteils des BGH in Bezug auf den europarechtlichen Staatshaftungsanspruch geht der nachstehende Beitrag der zentralen Frage nach, wann eine gem. Art. 267 Abs. 3 AEUV zur Vorlage verpflichtende Auslegung des Europarechts im Raum steht und grenzt diese von der keine Vorlagepflicht begründenden Anwendung ab.

  • Stefan Schnöckel, Karlsruhe/Stuttgart, Zwischen Geheimniskrämerei und grenzenloser Berichterstattung – Warum die Balance zwischen dem Schutz von Dienstgeheimnissen und der Pressefreiheit (allzu) häufig dem Zufall ĂĽberlassen bleibt

    Im Spannungsverhältnis zwischen der Pflicht zum Schutz von Dienstgeheimnissen und der Pressefreiheit bleibt es allzu oft dem Tauziehen zwischen Behörden und Journalisten überlassen, welche Informationen an die Öffentlichkeit dringen. Die Ergebnisse dieses Wettkampfs sind unbefriedigend: Ob eine bestimmte Information veröffentlicht wird, hat häufig weder etwas mit dem Grad ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit noch mit ihrem Wert für die demokratische Willensbildung zu tun. Anlass zur Kritik gibt daher weniger die – je nach Standpunkt – zu freizügige oder zu restriktive Berichterstattung als vielmehr das zugrundeliegende System. Es lässt einen hinreichenden Bezug zum Gemeinwohl vermissen.

Bericht

  • Bernhard StĂĽer, MĂĽnster/OsnabrĂĽck und Dirk Buchsteiner, OsnabrĂĽck/Berlin, 15. Speyerer Luftverkehrsrechtstag

Buchbesprechungen

  • Michal Deja, Die Besoldung und Versorgung der Beamten nach den MaĂźstäben des Alimentationsprinzips als Landeskompetenz (Timo Hebeler)
  • Richard Wiedemann, Der Streit um das Schulkreuz in Deutschland und Italien, Weltanschaulich-religiöse Neutralität und laicitĂ  des Staates im Vergleich (Cristina Fraenkel-Haeberle)
  • Roland Fritz/Dietrich Pielsticker (Hrsg.), Kommentar zum Mediationsgesetz (Uwe Zepf)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


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