Ausgabe 1/2009, Januar

Abhandlungen

  • Wolfgang Kahl, Bayreuth, Staatsziel Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit

    Eine fraktionenübergreifende Gruppe von 105 Bundestagsabgeordneten hat am 9. November 2006 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zur Verankerung der Generationengerechtigkeit (Generationengerechtigkeitsgesetz) beim Deutschen Bundestag eingebracht. Der Entwurf sieht unter anderem die Verankerung einer Staatszielbestimmung „Generationengerechtigkeitsprinzip“ (Art. 20b GG n.F.) im Grundgesetz vor. Damit würde eine dem Art. 6 EGV bzw. Art. 37 EU-GrCh sowie diversen Nachhaltigkeitsbestimmungen in ausländischen Verfassungen vergleichbare Vorschrift auch in Deutschland zu einem prägenden Staatsstrukturprinzip. Der nachfolgende Beitrag ordnet die umstrittene Neuregelung in die europäische Verfassungsentwicklung ein, analysiert die Wirkungen einer derartigen Staatszielbestimmung und beleuchtet die konkrete Formulierung kritisch.

  • Yvonne Dorf, Brühl, Führungspositionen auf Zeit

    „Wenn ein Beamter nur daran denkt, seinen Posten zu behalten, um sich die damit verbundenen Einkünfte zu sichern, so ist das eine Schande“, sagt Konfuzius (zitiert nach Kurt Guss, Ein schrecklicher Dienst, 2004, S. 6). Anreize zur Leistungssteigerung sind grundsätzlich zulässig. Der Gesetzgeber besitzt insoweit einen Gestaltungsspielraum, doch ist er sorgfältig und mit Bedacht zu nutzen. Auf Kosten des beamtenrechtlichen Lebenszeitprinzips dürfen Führungsämter, wie jetzt das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, nicht nur auf Zeit vergeben werden.

  • Michael König, Erfurt, Ziele des Wirtschaftens in Bundes- und Landesbetrieben

    Die rechtlichen Voraussetzungen für die Führung eines Bundes- bzw. Landesbetriebs sind umstritten. Dabei steht die Forderung nach einer erwerbswirtschaftlichen Ausrichtung im Mittelpunkt. Vernachlässigt wird in der Diskussion jedoch, dass die Tätigkeit solcher Betriebe in das Ordnungssystem der Aufgabenwahrnehmung öffentlich-rechtlicher Organisationen passen muss. Des Weiteren müssen Bundes- bzw. Landesbetriebe in Sprache und Handeln den bewährten Erkenntnissen der öffentlichen Betriebswirtschaftslehre entsprechen.

Bericht

  • Thomas Horst, Köln, Studienbeiträge und ihre rechtlichen „Fallstricke“ – Bericht über den 3. Deutschen Hochschulrechtstag

Buchbesprechungen

  • Rainer Schröder, Verwaltungsrechtsdogmatik im Wandel (Helmuth Schulze-Fielitz)
  • Falk Schöning, Föderale Intervention als Instrument zur Bewahrung eines Bundesstaates - Rechtsvergleichende Analyse und völkerrechtliche Legitimation (Klaus-Eckart Gebauer)
  • Wolfgang Kahl (Hrsg.), Nachhaltigkeit als Verbundbegriff (Astrid Epiney)
  • Jan Henrik Klement, Verantwortung - Funktion und Legitimation eines Begriffs im Öffentlichen Recht (Veith Mehde)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


Vollständiges Inhaltsverzeichnis

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